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Trefferliste für 'aufhebung'

Dokument 281 - 290 von 3004 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 9 DrogistAusbV - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM DROGIST/ZUR DROGISTIN § 9 AUFHEBUNG VON VORSCHRIFTEN Die bisher festgelegten Berufsbilder, Berufsbildungspläne und Prüfungsanforderungen für den Ausbildungsberuf Drogist/Drogistin sind vorbehaltlich des § 10 nicht ...
§ 29 GflSalmoV - Einzelnorm****
... Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR BEKÄMPFUNG VON SALMONELLEN BEIM HAUSHUHN UND BEI PUTEN (GEFLÜGEL-SALMONELLEN-VERORDNUNG - GFLSALMOV) § 29 AUFHEBUNG DER MAßREGELN (1) Die Maßnahmen nach § 28 sind nicht mehr anzuwenden, sofern die Salmonellen der Kategorie 1 oder 2 im Sinne des Absatzes 2 bekämpft sind ...
§ 33 GflSalmoV - Einzelnorm****
... Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR BEKÄMPFUNG VON SALMONELLEN BEIM HAUSHUHN UND BEI PUTEN (GEFLÜGEL-SALMONELLEN-VERORDNUNG - GFLSALMOV) § 33 AUFHEBUNG DER MAßREGELN (1) Die Maßnahmen nach § 32 sind nicht mehr anzuwenden, sofern die Salmonellen der Kategorie 1 im Sinne des Absatzes 2 bekämpft sind. (2 ...
§ 19 BZRG - Einzelnorm****
... zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS ZENTRALREGISTER UND DAS ERZIEHUNGSREGISTER (BUNDESZENTRALREGISTERGESETZ - BZRG) § 19 AUFHEBUNG VON ENTSCHEIDUNGEN (1) Wird eine nach § 10 eingetragene Entscheidung aufgehoben oder durch eine neue Entscheidung gegenstandslos, so wird die ...
§ 12 DruckerAusbV - Einzelnorm****
... ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM MEDIENTECHNOLOGEN DRUCK UND ZUR MEDIENTECHNOLOGIN DRUCK*) (DRUCKER-AUSBILDUNGSVERORDNUNG - DRUCKERAUSBV) § 12 AUFHEBUNG DER ANERKENNUNG VON AUSBILDUNGSBERUFEN Die Anerkennung des Ausbildungsberufes des Steindruckers und der Steindruckerin für den Bereich Handwerk wird aufgehoben ...
§ 1071 BGB - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BÜRGERLICHES GESETZBUCH (BGB) § 1071 AUFHEBUNG ODER ÄNDERUNG DES BELASTETEN RECHTS (1) Ein dem Nießbrauch unterliegendes Recht kann durch Rechtsgeschäft nur mit Zustimmung des Nießbrauchers aufgehoben werden. Die Zustimmung ist demjenigen gegenüber zu ...
Art 9 SchAnpG 2 - Einzelnorm****
... ANPASSUNG BESTIMMTER BEDINGUNGEN IN DER SEESCHIFFFAHRT AN DEN INTERNATIONALEN STANDARD (ZWEITES SEESCHIFFFAHRTSANPASSUNGSGESETZ - SCHANPG 2) ART 9 AUFHEBUNG VON RECHTSVORSCHRIFTEN (1) Das Seeunfalluntersuchungsgesetz vom 6. Dezember 1985 (BGBl. I S. 2146), zuletzt geändert durch Artikel 275 der Verordnung ...
§ 57a WeinG 1994 - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis WEINGESETZ § 57A ERMÄCHTIGUNG ZUR AUFHEBUNG VON RECHTSVORSCHRIFTEN (1) Soweit durch Änderungen dieses Gesetzes Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen des Bundes fortgefallen sind, können Vorschriften, die auf solche Ermächtigungen gestützt sind ...
§ 35 KGSG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUM SCHUTZ VON KULTURGUT (KULTURGUTSCHUTZGESETZ - KGSG) § 35 AUFHEBUNG DER SICHERSTELLUNG (1) Die Sicherstellung des Kulturgutes ist von der zuständigen Behörde aufzuheben, wenn 1. der hinreichende Verdacht nach § 33 Absatz 1 Nummer 1 entfallen ...
§ 38 BBergG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESBERGGESETZ (BBERGG) § 38 INHALT DER ZULEGUNG, AUFHEBUNG, FÖRDERABGABE (1) Für das Recht zum grenzüberschreitenden Abbau gelten die §§ 8, 15, 16 Abs. 5 und § 18 Abs. 1 und 3 entsprechend. § 31 gilt in dem Umfang entsprechend, in dem er für den Inhaber ...
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