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VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG FÜR KAUFLEUTE IN DEN DIENSTLEISTUNGSBEREICHEN GESUNDHEITSWESEN SOWIE VERANSTALTUNGSWIRTSCHAFT § 17 AUSBILDUNGSRAHMENPLAN Die in § 16 genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sollen nach den in der Anlage 3 enthaltenen Anleitungen zur sachlichen und zeitlichen Gliederung ...
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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM MASCHINEN- UND ANLAGENFÜHRER/ZUR MASCHINEN- UND ANLAGENFÜHRERIN § 5 AUSBILDUNGSRAHMENPLAN Die in § 4 genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sollen unter Berücksichtigung der Schwerpunkte Metall- und Kunststofftechnik, Textiltechnik ...
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Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM VERFAHRENSMECHANIKER FÜR BRILLENOPTIK/ZUR VERFAHRENSMECHANIKERIN FÜR BRILLENOPTIK § 4 AUSBILDUNGSRAHMENPLAN (1) Die in § 3 genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sollen nach der in der Anlage enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen ...
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SOWIE ZUM PATENTANWALTSFACHANGESTELLTEN UND ZUR PATENTANWALTSFACHANGESTELLTEN* (RENOPAT-AUSBILDUNGSVERORDNUNG - RENOPATAUSBV) § 3 AUSBILDUNGSRAHMENPLAN (1) Gegenstand der Berufsausbildungen sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage) genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche ...
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