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Trefferliste für 'bundesnetzagentur'

Dokument 281 - 290 von 1128 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 22 WindSeeG - Einzelnorm*
... UND FÖRDERUNG DER WINDENERGIE AUF SEE (WINDENERGIE-AUF-SEE-GESETZ - WINDSEEG) § 22 NÄHERE AUSGESTALTUNG DES DYNAMISCHEN GEBOTSVERFAHRENS (1) Die Bundesnetzagentur bestimmt vor der Bekanntgabe der Ausschreibungen nach § 16 die näheren Regeln für die Durchführung des dynamischen Gebotsverfahrens und macht ...
§ 14 WasserstoffNEV - Einzelnorm*
... folgen, durch Zu- und Abschläge auf die Netzkosten verteilt. Der Zeitraum, über den die annuitätische Verteilung nach Satz 6 erfolgen soll, ist der Bundesnetzagentur vom Betreiber eines Wasserstoffnetzes jeweils vor Beginn der erstmaligen Auflösung des Differenzbetrags anzuzeigen. (2) Der Betreiber ...
§ 7 BEGTPG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE BUNDESNETZAGENTUR FÜR ELEKTRIZITÄT, GAS, TELEKOMMUNIKATION, POST UND EISENBAHNEN § 7 AUFGABEN DES BEIRATES Der Beirat hat die ihm durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zugewiesenen Aufgaben. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz ...
§ 10 BEGTPG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE BUNDESNETZAGENTUR FÜR ELEKTRIZITÄT, GAS, TELEKOMMUNIKATION, POST UND EISENBAHNEN § 10 AUFGABEN DES LÄNDERAUSSCHUSSES Der Länderausschuss hat die ihm durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zugewiesenen Aufgaben. * zum Seitenanfang ...
Eingangsformel UDÜV - Einzelnorm*
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR ÜBERTRAGUNG VON BEFUGNISSEN UND PFLICHTEN AUF DIE BUNDESNETZAGENTUR GEMÄß § 157 ABSATZ 5 DES TELEKOMMUNIKATIONSGESETZES (UNIVERSALDIENST-ÜBERTRAGUNGSVERORDNUNG - UDÜV) EINGANGSFORMEL  Auf Grund des § 157 Absatz 5 Satz 1 des Telekommunikationsgesetzes ...
§ 2 UDÜV - Einzelnorm*
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR ÜBERTRAGUNG VON BEFUGNISSEN UND PFLICHTEN AUF DIE BUNDESNETZAGENTUR GEMÄß § 157 ABSATZ 5 DES TELEKOMMUNIKATIONSGESETZES (UNIVERSALDIENST-ÜBERTRAGUNGSVERORDNUNG - UDÜV) § 2 INKRAFTTRETEN Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft ...
§ 12 EMVG - Einzelnorm*
... oder auf den dem Gerät beigefügten Unterlagen angegeben werden. Die Kontaktdaten sind in einer Sprache abzufassen, die von den Endnutzern und der Bundesnetzagentur leicht verstanden werden kann. (2) Der Einführer hat nach dem Inverkehrbringen des letzten Gerätes zehn Jahre lang eine Kopie der EU-Konformitätserklärung ...
§ 13 EMVG - Einzelnorm*
... hergestellt ist. Ist mit dem Gerät ein Risiko verbunden, so informiert der Händler unverzüglich den Hersteller oder den Einführer und die Bundesnetzagentur. (3) Solange sich ein Gerät im Verantwortungsbereich des Händlers befindet, hat dieser sicherzustellen, dass die Lagerungs- und Transportbedingungen ...
§ 27 EMVG - Einzelnorm*
... VON BETRIEBSMITTELN* (ELEKTROMAGNETISCHE-VERTRÄGLICHKEIT-GESETZ - EMVG) § 27 BEFUGNISSE BEI DER STÖRUNGSBEARBEITUNG, VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG (1) Die Bundesnetzagentur ist befugt, die notwendigen Maßnahmen zur Klärung von Problemen mit der elektromagnetischen Verträglichkeit zu ergreifen. (2) Die Bundesnetzagentur ...
§ 37 KapResV - Einzelnorm*
... - KAPRESV) § 37 VORBEREITUNG UND DURCHFÜHRUNG DER AUSSCHREIBUNG (1) Die Übertragungsnetzbetreiber ergreifen unverzüglich in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur alle erforderlichen Maßnahmen zur Vorbereitung und Durchführung der Ausschreibung, insbesondere 1. die Erarbeitung von Standardbedingungen ...
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