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Trefferliste für 'bundespolizei'

Dokument 281 - 290 von 651 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 1 BPolDKlZustAnO - Einzelnorm*
... Inhaltsverzeichnis ANORDNUNG DES BUNDESPRÄSIDENTEN ÜBER DEN ERLASS DER BESTIMMUNGEN ÜBER DIE DIENSTKLEIDUNG DER BEAMTINNEN UND BEAMTEN DER BUNDESPOLIZEI (BUNDESPOLIZEIDIENSTKLEIDUNG-ZUSTÄNDIGKEITSANORDNUNG - BPOLDKLZUSTANO) § 1  Die Bestimmungen über die Dienstkleidung der Inspekteurin oder des Inspekteurs ...
§ 33 MBPolVDVDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN VORBEREITUNGSDIENST FÜR DEN MITTLEREN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (MBPOLVDVDV) § 33 BESTANDTEILE DER ZWISCHENPRÜFUNG Die Zwischenprüfung besteht aus 1. einer schriftlichen Prüfung, 2. einer mündlichen Prüfung und 3. ...
Eingangsformel BGSAAusglV - Einzelnorm*
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR FESTSETZUNG DES AUSGLEICHS FÜR DIE ERFÜLLUNG BAHNPOLIZEILICHER AUFGABEN DER BUNDESPOLIZEI EINGANGSFORMEL  Auf Grund des § 3 Abs. 2 Satz 2 des Bundesgrenzschutzgesetzes vom 19. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2978, 2979), der durch Artikel 1 des Gesetzes ...
§ 34 MBPolVDVDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN VORBEREITUNGSDIENST FÜR DEN MITTLEREN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (MBPOLVDVDV) § 34 GEGENSTAND UND DURCHFÜHRUNG DER SCHRIFTLICHEN PRÜFUNG (1) Die schriftliche Prüfung der Zwischenprüfung besteht aus vier Klausuren. ...
§ 3 BPolDKlZustAnO - Einzelnorm*
... Inhaltsverzeichnis ANORDNUNG DES BUNDESPRÄSIDENTEN ÜBER DEN ERLASS DER BESTIMMUNGEN ÜBER DIE DIENSTKLEIDUNG DER BEAMTINNEN UND BEAMTEN DER BUNDESPOLIZEI (BUNDESPOLIZEIDIENSTKLEIDUNG-ZUSTÄNDIGKEITSANORDNUNG - BPOLDKLZUSTANO) § 3  Diese Anordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig ...
§ 35 MBPolVDVDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN VORBEREITUNGSDIENST FÜR DEN MITTLEREN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (MBPOLVDVDV) § 35 BEWERTUNG DER KLAUSUREN (1) Eine Klausur der Zwischenprüfung wird von einer oder einem Prüfenden der Prüfungskommission bewertet. (2 ...
§ 2 BGSAAusglV - Einzelnorm*
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR FESTSETZUNG DES AUSGLEICHS FÜR DIE ERFÜLLUNG BAHNPOLIZEILICHER AUFGABEN DER BUNDESPOLIZEI § 2  Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular ...
Schlussformel BPolDKlZustAnO - Einzelnorm*
... Inhaltsverzeichnis ANORDNUNG DES BUNDESPRÄSIDENTEN ÜBER DEN ERLASS DER BESTIMMUNGEN ÜBER DIE DIENSTKLEIDUNG DER BEAMTINNEN UND BEAMTEN DER BUNDESPOLIZEI (BUNDESPOLIZEIDIENSTKLEIDUNG-ZUSTÄNDIGKEITSANORDNUNG - BPOLDKLZUSTANO) SCHLUSSFORMEL  Der Bundespräsident * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz ...
§ 36 MBPolVDVDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN VORBEREITUNGSDIENST FÜR DEN MITTLEREN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (MBPOLVDVDV) § 36 BESTEHEN DER SCHRIFTLICHEN PRÜFUNG Die schriftliche Prüfung der Zwischenprüfung hat bestanden, wer in mindestens zwei Klausuren der ...
§ 37 MBPolVDVDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN VORBEREITUNGSDIENST FÜR DEN MITTLEREN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (MBPOLVDVDV) § 37 ZULASSUNG ZUR MÜNDLICHEN UND PRAKTISCHEN PRÜFUNG; FOLGE DER NICHTZULASSUNG (1) Zur mündlichen und zur praktischen Prüfung der Zwischenprüfung ...
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