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Trefferliste für 'abrechnung'
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- § 7 CO2KostAufG - Einzelnorm



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zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR AUFTEILUNG DER KOHLENDIOXIDKOSTEN (KOHLENDIOXIDKOSTENAUFTEILUNGSGESETZ - CO2KOSTAUFG) § 7 ABRECHNUNG DES AUF DEN MIETER ENTFALLENDEN ANTEILS AN DEN KOHLENDIOXIDKOSTEN BEI WOHNGEBÄUDEN (1) Der Vermieter ermittelt die auf den oder die Mieter gemäß ...
- § 34 RohmilchGütV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR FÖRDERUNG DER GÜTE VON ROHMILCH (ROHMILCHGÜTEVERORDNUNG - ROHMILCHGÜTV) § 34 ABRECHNUNG IM FALLE EINER ROHMILCHÜBERNAHME OHNE ENTGELT (1) Bei einer Rohmilchübernahme ohne Entgelt hat der Abnehmer für jeden Erzeuger eine Abrechnung über
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- § 10 GOZ - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GEBÜHRENORDNUNG FÜR ZAHNÄRZTE (GOZ) § 10 FÄLLIGKEIT UND ABRECHNUNG DER VERGÜTUNG, RECHNUNG (1) Die Vergütung wird fällig, wenn dem Zahlungspflichtigen eine dieser Verordnung entsprechende Rechnung nach der Anlage 2 erteilt worden ist. Künftige Änderungen
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- § 422 SGB 5 - Einzelnorm



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(V) - GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG - (ARTIKEL 1 DES GESETZES V. 20. DEZEMBER 1988, BGBL. I S. 2477) § 422 ÜBERGANGSREGELUNG ZUR VERGÜTUNG UND ABRECHNUNG VON LEISTUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER ABGABE VON ANTIVIRALEN ARZNEIMITTELN ZUR BEHANDLUNG VON COVID-19-ERKRANKUNGEN (1) Pharmazeutische Großhändler ...
- § 5 ZerlG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ZERLEGUNGSGESETZ (ZERLG) § 5 ABRECHNUNG DER ZERLEGUNG (1) Das beauftragte Finanzamt rechnet mit Ablauf des Kalendervierteljahres, in dem die verbleibende Körperschaftsteuer abzüglich etwaiger niedergeschlagener oder erlassener Beträge getilgt oder erstattet
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- § 176 SGB 6 - Einzelnorm



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(VI) - GESETZLICHE RENTENVERSICHERUNG - (ARTIKEL 1 DES GESETZES V. 18. DEZEMBER 1989, BGBL. I S. 2261, 1990 I S. 1337) § 176 BEITRAGSZAHLUNG UND ABRECHNUNG BEI BEZUG VON SOZIALLEISTUNGEN, BEI LEISTUNGEN IM EINGANGSVERFAHREN UND IM BERUFSBILDUNGSBEREICH ANERKANNTER WERKSTÄTTEN FÜR BEHINDERTE MENSCHEN ...
- § 176a SGB 6 - Einzelnorm



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(VI) - GESETZLICHE RENTENVERSICHERUNG - (ARTIKEL 1 DES GESETZES V. 18. DEZEMBER 1989, BGBL. I S. 2261, 1990 I S. 1337) § 176A BEITRAGSZAHLUNG UND ABRECHNUNG BEI PFLEGEPERSONEN Das Nähere über Zahlung und Abrechnung der Beiträge für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen können die Spitzenverbände ...
- § 176b SGB 6 - Einzelnorm



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(VI) - GESETZLICHE RENTENVERSICHERUNG - (ARTIKEL 1 DES GESETZES V. 18. DEZEMBER 1989, BGBL. I S. 2261, 1990 I S. 1337) § 176B BEITRAGSZAHLUNG UND ABRECHNUNG FÜR BEZIEHER VON ÜBERGANGSGEBÜHRNISSEN Das Nähere über Zahlung und Abrechnung der Beiträge für frühere Soldaten auf Zeit bei Bezug von Übergangsgebührnissen ...
- § 176c SGB 6 - Einzelnorm



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(VI) - GESETZLICHE RENTENVERSICHERUNG - (ARTIKEL 1 DES GESETZES V. 18. DEZEMBER 1989, BGBL. I S. 2261, 1990 I S. 1337) § 176C BEITRAGSZAHLUNG UND ABRECHNUNG FÜR BEZIEHER VON ERWERBSSCHADENSAUSGLEICH Das Nähere über Zahlung und Abrechnung der Beiträge für Personen, die Erwerbsschadensausgleich nach dem ...
- § 16 PflAFinV - Einzelnorm



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NACH DEM PFLEGEBERUFEGESETZ SOWIE ZUR DURCHFÜHRUNG STATISTISCHER ERHEBUNGEN (PFLEGEBERUFE-AUSBILDUNGSFINANZIERUNGSVERORDNUNG - PFLAFINV) § 16 ABRECHNUNG DER AUSGLEICHSZUWEISUNGEN (1) Die Träger der praktischen Ausbildung und die Pflegeschulen legen der zuständigen Stelle die Abrechnung nach § 34 Absatz ...
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