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Trefferliste für 'aufbewahrung'

Dokument 21 - 30 von 767 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 41 HebStPrV - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STUDIEN- UND PRÜFUNGSVERORDNUNG FÜR HEBAMMEN (HEBSTPRV) § 41 AUFBEWAHRUNG VON PRÜFUNGSUNTERLAGEN UND EINSICHTNAHME (1) Die Klausuren der staatlichen Prüfung sind drei Jahre aufzubewahren. Anträge auf Zulassung zur staatlichen Prüfung und Niederschriften ...
§ 23 BBodSchV - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDES-BODENSCHUTZ- UND ALTLASTENVERORDNUNG (BBODSCHV) § 23 KONSERVIERUNG, TRANSPORT UND AUFBEWAHRUNG VON PROBEN; PROBENVORBEHANDLUNG, -VORBEREITUNG UND -AUFARBEITUNG (1) Für die Auswahl von Probengefäßen sowie für Konservierung, Transport und Aufbewahrung ...
§ 692 BGB - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BÜRGERLICHES GESETZBUCH (BGB) § 692 ÄNDERUNG DER AUFBEWAHRUNG Der Verwahrer ist berechtigt, die vereinbarte Art der Aufbewahrung zu ändern, wenn er den Umständen nach annehmen darf, dass der Hinterleger bei Kenntnis der Sachlage die Änderung billigen ...
§ 147 AO - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ABGABENORDNUNG (AO) § 147 ORDNUNGSVORSCHRIFTEN FÜR DIE AUFBEWAHRUNG VON UNTERLAGEN (1) Die folgenden Unterlagen sind geordnet aufzubewahren: 1. Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, die Eröffnungsbilanz sowie die zu ihrem ...
§ 19 SÜG - Einzelnorm****
... UND DAS VERFAHREN VON SICHERHEITSÜBERPRÜFUNGEN DES BUNDES UND DEN SCHUTZ VON VERSCHLUSSSACHEN (SICHERHEITSÜBERPRÜFUNGSGESETZ - SÜG) § 19 AUFBEWAHRUNG UND VERNICHTUNG DER UNTERLAGEN (1) Die Unterlagen über die Sicherheitsüberprüfung sind gesondert aufzubewahren und gegen unbefugten Zugriff zu schützen ...
§ 147a AO - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ABGABENORDNUNG (AO) § 147A VORSCHRIFTEN FÜR DIE AUFBEWAHRUNG VON AUFZEICHNUNGEN UND UNTERLAGEN BESTIMMTER STEUERPFLICHTIGER (1) Steuerpflichtige, bei denen die Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Absatz 1 Nummer 4 bis 7 des Einkommensteuergesetzes ...
§ 5 See-ArbZNV - Einzelnorm****
... DIE ÜBERSICHT ÜBER DIE ARBEITSORGANISATION UND DIE ARBEITSZEITNACHWEISE IN DER SEESCHIFFFAHRT* (SEE-ARBEITSZEITNACHWEISVERORDNUNG - SEE-ARBZNV) § 5 AUFBEWAHRUNG (1) Solange das Schiff die Bundesflagge führt, hat der Reeder sicherzustellen, dass 1. im Falle einer Änderung der Übersicht über die Arbeitsorganisation ...
§ 37 Biokraft-NachV - Einzelnorm****
... VERORDNUNG ÜBER ANFORDERUNGEN AN EINE NACHHALTIGE HERSTELLUNG VON BIOKRAFTSTOFFEN (BIOKRAFTSTOFF-NACHHALTIGKEITSVERORDNUNG - BIOKRAFT-NACHV) § 37 AUFBEWAHRUNG, UMGANG MIT INFORMATIONEN (1) Zertifizierungsstellen müssen die Kontrollergebnisse zehn Jahre ab dem Datum ihrer jeweiligen Erstellung und die ...
§ 4 KmV - Einzelnorm****
... Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR BEGRENZUNG VON KONTAMINANTEN IN LEBENSMITTELN (KONTAMINANTEN-VERORDNUNG - KMV) § 4 LAGERUNG UND AUFBEWAHRUNG SOWIE KENNTLICHMACHUNG VON LEBENSMITTELN MIT ÜBERHÖHTEN MYKOTOXINGEHALTEN (1) Der Lebensmittelunternehmer hat die in Abschnitt 1 Nummer 1.1, 1 ...
§ 14b UStG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMSATZSTEUERGESETZ (USTG) § 14B AUFBEWAHRUNG VON RECHNUNGEN (1) Der Unternehmer hat ein Doppel der Rechnung, die er selbst oder ein Dritter in seinem Namen und für seine Rechnung ausgestellt hat, sowie alle Rechnungen, die er erhalten oder die ein Leistungsempfänger ...
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