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Generalakte § 47 Elektronische Führung Abschnitt 9 Sonstige Aufzeichnungen § 48 Hilfsmittel § 49 Ersatzaufzeichnungen Abschnitt 10 Aufbewahrungsfristen § 50 Aufbewahrungsfristen § 51 Aufbewahrungsfristen für Altbestände § 52 Sonderbestimmungen für Nebenakten § 53 Sonderbestimmungen ...
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acht Jahre und die sonstigen in Absatz 1 aufgeführten Unterlagen sechs Jahre aufzubewahren, sofern nicht in anderen Steuergesetzen kürzere Aufbewahrungsfristen zugelassen sind. Kürzere Aufbewahrungsfristen nach außersteuerlichen Gesetzen lassen die in Satz 1 bestimmte Frist unberührt. Bei empfangenen ...
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eine Entscheidung der zuständigen Behörde im Zusammenhang mit der Emissionsberichterstattung über den Ablauf der in den Absätzen 1 und 2 genannten Aufbewahrungsfristen hinaus anhängig sein, verlängern sich die Aufbewahrungsfristen bis zu dessen rechtskräftigem Abschluss. Nach dem Tag des rechtskräftigen ...
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sowie die in die Verzeichnisse einzutragenden Angaben einschließlich der zu erhebenden Daten und der insoweit zu beachtenden Fristen, 2. die Aufbewahrungsfristen, 3. die Einzelheiten der elektronischen Führung von Akten und Verzeichnissen nach § 35 Absatz 2 sowie über die Maßnahmen zur Gewährleistung ...
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§ 6 (weggefallen) § 7 (weggefallen) Kapitel 4 Meldungen zu Großkrediten § 8 Stammdaten der Großkreditnehmer § 9 (weggefallen) § 10 Aufbewahrungsfristen Teil 2 Bestimmungen für Millionenkredite Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen § 11 Begriffsbestimmungen § 12 Bemessungsgrundlage ...
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(1) Die Bücher und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen sind durch geeignete Maßnahmen gegen Verlust, Wegnahme und Veränderung während der Aufbewahrungsfristen zu schützen. (2) Die Aufbewahrungsfristen für die Bücher und für die sonst erforderlichen Aufzeichnungen sowie die Form der Aufbewahrung ...
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sie nicht in dem Seeleute-Befähigungs-Verzeichnis nach § 9f des Seeaufgabengesetzes gespeichert werden oder nach anderen Rechtsvorschriften längere Aufbewahrungsfristen bestehen. (2) Das Bundesamt trägt die Information über den Entzug eines Befähigungszeugnisses und über die Anordnung des Ruhens einer ...
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1a und § 28g der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung in der jeweils bis zum 31. Dezember 2011 geltenden Fassung geregelten Anforderungen an die Aufbewahrungsfristen gelten weiter bis zum Inkrafttreten der in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 137f Absatz 2 Satz 2 Nummer 5 zu regelnden ...
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) § 6 (weggefallen) § 7 (weggefallen)Kapitel 4 Meldungen zu Großkrediten § 8 Stammdaten der Großkreditnehmer § 9 (weggefallen) § 10 Aufbewahrungsfristen Teil 2 Bestimmungen für Millionenkredite Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen § 11 Begriffsbestimmungen § 12 Bemessungsgrundlage § 13 Umrechnung ...