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Trefferliste für 'frauen'

Dokument 21 - 30 von 683 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 1 BGleiG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DIE GLEICHSTELLUNG VON FRAUEN UND MÄNNERN IN DER BUNDESVERWALTUNG UND IN DEN GERICHTEN DES BUNDES (BUNDESGLEICHSTELLUNGSGESETZ - BGLEIG) § 1 ZIELE DES GESETZES (1) Ziel des Gesetzes ist es, 1. die Gleichstellung von Frauen und Männern zu verwirklichen ...
Art 1 UNFrBüroVbgV - Einzelnorm*
... FREIWILLIGENPROGRAMM DER VEREINTEN NATIONEN ÜBER DIE ERRICHTUNG EINES BÜROS DER EINHEIT DER VEREINTEN NATIONEN FÜR GLEICHSTELLUNG UND STÄRKUNG DER FRAUEN (UN-FRAUEN) IN BONN ART 1  Die durch Notenwechsel vom 19. März 2025 und 25. Juni 2025 geschlossene Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik ...
Art 2 UNFrBüroVbgV - Einzelnorm*
... FREIWILLIGENPROGRAMM DER VEREINTEN NATIONEN ÜBER DIE ERRICHTUNG EINES BÜROS DER EINHEIT DER VEREINTEN NATIONEN FÜR GLEICHSTELLUNG UND STÄRKUNG DER FRAUEN (UN-FRAUEN) IN BONN ART 2  (1) Gemäß Artikel 4 Absatz 2 des Abkommens vom 10. November 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinten ...
§ 13 BGleiG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DIE GLEICHSTELLUNG VON FRAUEN UND MÄNNERN IN DER BUNDESVERWALTUNG UND IN DEN GERICHTEN DES BUNDES (BUNDESGLEICHSTELLUNGSGESETZ - BGLEIG) § 13 INHALT (1) Der Gleichstellungsplan muss eine Bestandsaufnahme vornehmen, indem er die bestehende Situation ...
Eingangsformel UNFrBüroVbgV - Einzelnorm*
... FREIWILLIGENPROGRAMM DER VEREINTEN NATIONEN ÜBER DIE ERRICHTUNG EINES BÜROS DER EINHEIT DER VEREINTEN NATIONEN FÜR GLEICHSTELLUNG UND STÄRKUNG DER FRAUEN (UN-FRAUEN) IN BONN EINGANGSFORMEL  Die Bundesregierung verordnet aufgrund des Artikels 2 Absatz 2 des Gesetzes zu dem Abkommen vom 10. November 1995 ...
Art 3 UNFrBüroVbgV - Einzelnorm*
... FREIWILLIGENPROGRAMM DER VEREINTEN NATIONEN ÜBER DIE ERRICHTUNG EINES BÜROS DER EINHEIT DER VEREINTEN NATIONEN FÜR GLEICHSTELLUNG UND STÄRKUNG DER FRAUEN (UN-FRAUEN) IN BONN ART 3  (1) Diese Verordnung tritt an dem Tag in Kraft, an dem die durch Notenwechsel geschlossene Vereinbarung nach der Inkrafttretensklausel ...
Schlussformel UNFrBüroVbgV - Einzelnorm*
... FREIWILLIGENPROGRAMM DER VEREINTEN NATIONEN ÜBER DIE ERRICHTUNG EINES BÜROS DER EINHEIT DER VEREINTEN NATIONEN FÜR GLEICHSTELLUNG UND STÄRKUNG DER FRAUEN (UN-FRAUEN) IN BONN SCHLUSSFORMEL  Der Bundesrat hat zugestimmt. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback ...
Anlage 1 HebStPrV - Einzelnorm*
... Hebammentätigkeit, 3. führen selbstständig die Planung, Organisation, Implementierung, Steuerung und Evaluation von Betreuungsprozessen bei Frauen (und ihren Familien) während Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit bei physiologischem Verlauf durch und berücksichtigen kontinuierlich die Bedürfnisse ...
§ 38 BGleiG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DIE GLEICHSTELLUNG VON FRAUEN UND MÄNNERN IN DER BUNDESVERWALTUNG UND IN DEN GERICHTEN DES BUNDES (BUNDESGLEICHSTELLUNGSGESETZ - BGLEIG) § 38 STATISTIK, VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG (1) Jede Dienststelle erfasst alle zwei Jahre die Zahl aller in ...
§ 2 BrKrFrühErkV - Einzelnorm*
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULÄSSIGKEIT DER ANWENDUNG VON RÖNTGENSTRAHLUNG ZUR FRÜHERKENNUNG VON BRUSTKREBS BEI FRAUEN 1 (BRUSTKREBS-FRÜHERKENNUNGS-VERORDNUNG - BRKRFRÜHERKV) § 2 ANFORDERUNGEN AN DAS PERSONAL (1) Der Strahlenschutzverantwortliche hat dafür zu sorgen ...
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