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Trefferliste für 'gwg'

Dokument 21 - 30 von 92 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 18 GwG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS AUFSPÜREN VON GEWINNEN AUS SCHWEREN STRAFTATEN (GELDWÄSCHEGESETZ - GWG) § 18 EINRICHTUNG DES TRANSPARENZREGISTERS UND REGISTERFÜHRENDE STELLE (1) Es wird ein Register zur Erfassung und Zugänglichmachung von Angaben über den wirtschaftlich ...
§ 19 GwG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS AUFSPÜREN VON GEWINNEN AUS SCHWEREN STRAFTATEN (GELDWÄSCHEGESETZ - GWG) § 19 ANGABEN ZUM WIRTSCHAFTLICH BERECHTIGTEN (1) Im Transparenzregister sind im Hinblick auf Vereinigungen nach § 20 Absatz 1 Satz 1 und Rechtsgestaltungen nach § ...
§ 19a GwG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS AUFSPÜREN VON GEWINNEN AUS SCHWEREN STRAFTATEN (GELDWÄSCHEGESETZ - GWG) § 19A ANGABEN ZU IMMOBILIEN Im Transparenzregister sind im Hinblick auf Vereinigungen nach § 20 Absatz 1, die als Berechtigte von Immobilien in Abteilung I des Grundbuchs ...
§ 19b GwG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS AUFSPÜREN VON GEWINNEN AUS SCHWEREN STRAFTATEN (GELDWÄSCHEGESETZ - GWG) § 19B ERFASSUNG UND ZUORDNUNG VON IMMOBILIEN (1) Die Grundbuchämter übermitteln der registerführenden Stelle folgende Informationen zu allen bei ihnen geführten Grundbuchblättern ...
§ 20 GwG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS AUFSPÜREN VON GEWINNEN AUS SCHWEREN STRAFTATEN (GELDWÄSCHEGESETZ - GWG) § 20 TRANSPARENZPFLICHTEN IM HINBLICK AUF BESTIMMTE VEREINIGUNGEN (1) Juristische Personen des Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften haben die in § ...
§ 20a GwG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS AUFSPÜREN VON GEWINNEN AUS SCHWEREN STRAFTATEN (GELDWÄSCHEGESETZ - GWG) § 20A AUTOMATISCHE EINTRAGUNG FÜR VEREINE (1) Für eingetragene Vereine nach § 21 des Bürgerlichen Gesetzbuchs erstellt die registerführende Stelle anhand der im Vereinsregister ...
§ 21 GwG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS AUFSPÜREN VON GEWINNEN AUS SCHWEREN STRAFTATEN (GELDWÄSCHEGESETZ - GWG) § 21 TRANSPARENZPFLICHTEN IM HINBLICK AUF BESTIMMTE RECHTSGESTALTUNGEN (1) Verwalter von Trusts (Trustees) mit Wohnsitz oder Sitz in Deutschland haben die in § 19 ...
§ 22 GwG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS AUFSPÜREN VON GEWINNEN AUS SCHWEREN STRAFTATEN (GELDWÄSCHEGESETZ - GWG) § 22 ZUGÄNGLICHE DOKUMENTE UND DATENÜBERMITTLUNG AN DAS TRANSPARENZREGISTER, VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG (1) Über die Internetseite des Transparenzregisters sind nach ...
§ 23 GwG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS AUFSPÜREN VON GEWINNEN AUS SCHWEREN STRAFTATEN (GELDWÄSCHEGESETZ - GWG) § 23 EINSICHTNAHME IN DAS TRANSPARENZREGISTER, VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG (1) Bei Vereinigungen nach § 20 Absatz 1 Satz 1 und Rechtsgestaltungen nach § 21 ist die Einsichtnahme ...
§ 23a GwG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS AUFSPÜREN VON GEWINNEN AUS SCHWEREN STRAFTATEN (GELDWÄSCHEGESETZ - GWG) § 23A MELDUNG VON UNSTIMMIGKEITEN AN DIE REGISTERFÜHRENDE STELLE (1) Verpflichtete nach § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 haben der registerführenden Stelle Unstimmigkeiten ...
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