Volltextsuche - Trefferliste
Trefferliste für 'tkg'
Dokument 21 - 30 von 250 Treffer,
je mehr
, umso höher die Genauigkeit.
- § 112 TKG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 112 PREISHÖCHSTGRENZEN (1) Preise für zeitabhängig über Rufnummern für Premium-Dienste, Kurzwahldienste und Auskunftsdienste abgerechnete Verbindungen und Dienstleistungen dürfen nur erhoben werden, wenn sie insgesamt
...
- § 212 TKG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 212 SONSTIGE STREITIGKEITEN ZWISCHEN UNTERNEHMEN (1) Ergeben sich im Zusammenhang mit Verpflichtungen aus diesem Gesetz oder aufgrund dieses Gesetzes Streitigkeiten zwischen Unternehmen, die öffentliche Telekommunikationsnetze
...
- § 12 TKG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 12 KONSULTATIONS- UND KONSOLIDIERUNGSVERFAHREN (1) Die Bundesnetzagentur gibt den interessierten Parteien Gelegenheit, innerhalb einer angemessenen Frist, die in der Regel einen Monat betragen soll, zu dem Entwurf der
...
- § 113 TKG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 113 VERBINDUNGSTRENNUNG (1) Der Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste, bei dem die Rufnummer für Premium-Dienste, Kurzwahl-Sprachdienste oder Auskunftsdienste eingerichtet ist, hat jede zeitabhängig
...
- § 213 TKG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 213 EINLEITUNG, BETEILIGTE (1) Die Beschlusskammer leitet ein Verfahren von Amts wegen oder auf Antrag ein. (2) An dem Verfahren vor der Beschlusskammer sind beteiligt: 1. der Antragsteller, 2. die Betreiber öffentlicher
...
- § 13 TKG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 13 REGULIERUNGSVERFÜGUNG (1) Die Bundesnetzagentur erlegt Unternehmen, die über beträchtliche Marktmacht verfügen, Verpflichtungen nach den §§ 24 bis 30, 38 oder 49 auf, ändert bestehende Verpflichtungen oder behält diese
...
- § 114 TKG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 114 ANWÄHLPROGRAMME (DIALER) (1) Anwählprogramme, die Verbindungen zu einer Nummer herstellen, bei denen neben der Telekommunikationsdienstleistung Inhalte abgerechnet werden (Dialer), sind unzulässig. (2) Für die Nutzung
...
- § 214 TKG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 214 VERFAHREN DER NATIONALEN STREITBEILEGUNG (1) Die nationale Streitbeilegungsstelle leitet ein Verfahren auf Antrag ein. (2) An Verfahren vor der nationalen Streitbeilegungsstelle sind beteiligt: 1. bei einem Verfahren
...
- § 14 TKG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 14 VERFAHREN DER REGULIERUNGSVERFÜGUNG (1) Die Bundesnetzagentur legt in der Regel innerhalb von sechs Monaten nach Veröffentlichung der Ergebnisse von Marktdefinition und Marktanalyse einen Entwurf einer Regulierungsverfügung
...
- § 115 TKG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 115 WARTESCHLEIFEN (1) Warteschleifen dürfen nur eingesetzt werden, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist: 1. der Anruf erfolgt zu einer entgeltfreien Rufnummer, 2. der Anruf erfolgt zu einer ortsgebundenen
...
Seite:
1 2 3
4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25
neue Volltext-Suche