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Trefferliste für 'widerrufsrecht'

Dokument 21 - 30 von 71 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 178 BGB - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BÜRGERLICHES GESETZBUCH (BGB) § 178 WIDERRUFSRECHT DES ANDEREN TEILS Bis zur Genehmigung des Vertrags ist der andere Teil zum Widerruf berechtigt, es sei denn, dass er den Mangel der Vertretungsmacht bei dem Abschluss des Vertrags gekannt hat. Der Widerruf ...
BGB - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis*
... Geschäftsfähigkeit Minderjähriger     § 107 Einwilligung des gesetzlichen Vertreters     § 108 Vertragsschluss ohne Einwilligung     § 109 Widerrufsrecht des anderen Teils     § 110 Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln     § 111 Einseitige Rechtsgeschäfte     § 112 Selbständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts ...
Art 229 § 32 EGBGB - Einzelnorm*
... , nicht oder nicht entsprechend den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden gesetzlichen Anforderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist und solange das Widerrufsrecht aus diesem Grunde nicht erloschen ist, erlischt das Widerrufsrecht 1. bei der Lieferung ...
Anlage VVG - Einzelnorm*
... FÜR DIE WIDERRUFSBELEHRUNG (Fundstelle: BGBl I 2021, 1687 – 1690, bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) Widerrufsbelehrung Abschnitt 1 Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von [14]    Tagen ohne Angabe ...
Art 253 Anlage 8 EGBGB - Einzelnorm*
... IMMOBILIAR-VERBRAUCHERDARLEHENSVERTRÄGE (Fundstelle: BGBl. I 2016, S. 433 - 435; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) Widerrufsinformation Widerrufsrecht Der Darlehensnehmer* kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss ...
Art 253 Anlage 6 EGBGB - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM BÜRGERLICHEN GESETZBUCHE ANLAGE 6 (ZU ARTIKEL 247 § 1 ABSATZ 2) EUROPÄISCHES STANDARDISIERTES MERKBLATT (ESIS-MERKBLATT) (Fundstelle: BGBl. I 2016, S. 420 - 429; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) Teil A Das folgende Muster ...
Art 253 Anlage 7 EGBGB - Einzelnorm*
... -VERBRAUCHERDARLEHENSVERTRÄGE (Fundstelle: BGBl. I 2021, 1682 - 1686; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) Widerrufsinformation Abschnitt 1 Widerrufsrecht Der Darlehensnehmer* kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss ...
Art 246a § 1 EGBGB - Einzelnorm*
... der Angaben nach Satz 1 Nummer 2 bis 4 die entsprechenden Angaben des Versteigerers zur Verfügung gestellt werden. (2) Steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht nach § 312g Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu, ist der Unternehmer verpflichtet, den Verbraucher zu informieren 1. über die Bedingungen ...
§ 31a UrhG - Einzelnorm*
... 1 mit einer Verwertungsgesellschaft, so genügt die Textform. Der Urheber kann diese Rechtseinräumung oder die Verpflichtung hierzu widerrufen. Das Widerrufsrecht erlischt nach Ablauf von drei Monaten, nachdem der andere die Mitteilung über die beabsichtigte Aufnahme der neuen Art der Werknutzung an ...
Art 253 Anlage 9 EGBGB - Einzelnorm*
... UND EINEM VERBRAUCHER ALS DARLEHENSNEHMER (Fundstelle: BGBl. I 2016, S. 436 - 438; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Der Darlehensnehmer* kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss ...
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