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RECHTSINSTRUMENTE AUF DEM GEBIET DES INTERNATIONALEN FAMILIENRECHTS (INTERNATIONALES FAMILIENRECHTSVERFAHRENSGESETZ - INTFAMRVG) § 34 VERFAHREN AUF AUFHEBUNG ODER ÄNDERUNG (1) Wird der Titel in dem Staat, in dem er geschaffen worden ist, aufgehoben oder abgeändert und kann die verpflichtete Person diese ...
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Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS VERFAHREN IN FAMILIENSACHEN UND IN DEN ANGELEGENHEITEN DER FREIWILLIGEN GERICHTSBARKEIT (FAMFG) § 294 AUFHEBUNG UND EINSCHRÄNKUNG DER BETREUUNG ODER DES EINWILLIGUNGSVORBEHALTS (1) Für die Aufhebung der Betreuung oder der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts und ...
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GESETZ ZUR GELTENDMACHUNG VON UNTERHALTSANSPRÜCHEN IM VERKEHR MIT AUSLÄNDISCHEN STAATEN (AUSLANDSUNTERHALTSGESETZ - AUG) § 67 VERFAHREN NACH AUFHEBUNG ODER ÄNDERUNG EINES FÜR VOLLSTRECKBAR ERKLÄRTEN AUSLÄNDISCHEN TITELS IM URSPRUNGSSTAAT (1) Wird der Titel in dem Staat, in dem er errichtet worden ist ...