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Trefferliste für 'beamtenversorgungsgesetz'

Dokument 21 - 30 von 172 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 50f BeamtVG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE VERSORGUNG DER BEAMTEN UND RICHTER DES BUNDES (BEAMTENVERSORGUNGSGESETZ - BEAMTVG) § 50F ABZUG FÜR PFLEGELEISTUNGEN Die zu zahlenden Versorgungsbezüge vermindern sich um den hälftigen Prozentsatz nach § 55 Abs. 1 Satz 1 des Elften Buches ...
§ 51 BeamtVG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE VERSORGUNG DER BEAMTEN UND RICHTER DES BUNDES (BEAMTENVERSORGUNGSGESETZ - BEAMTVG) § 51 ABTRETUNG, VERPFÄNDUNG, AUFRECHNUNGS- UND ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT (1) Ansprüche auf Versorgungsbezüge können, wenn gesetzlich nichts anderes bestimmt ...
§ 52 BeamtVG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE VERSORGUNG DER BEAMTEN UND RICHTER DES BUNDES (BEAMTENVERSORGUNGSGESETZ - BEAMTVG) § 52 RÜCKFORDERUNG VON VERSORGUNGSBEZÜGEN (1) Wird ein Versorgungsberechtigter durch eine gesetzliche Änderung seiner Versorgungsbezüge mit rückwirkender ...
§ 53 BeamtVG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE VERSORGUNG DER BEAMTEN UND RICHTER DES BUNDES (BEAMTENVERSORGUNGSGESETZ - BEAMTVG) § 53 ZUSAMMENTREFFEN VON VERSORGUNGSBEZÜGEN MIT ERWERBS- UND ERWERBSERSATZEINKOMMEN (1) Bezieht ein Versorgungsberechtigter Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen ...
§ 53a BeamtVG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE VERSORGUNG DER BEAMTEN UND RICHTER DES BUNDES (BEAMTENVERSORGUNGSGESETZ - BEAMTVG) § 53A ZUSAMMENTREFFEN VON VERSORGUNGSBEZÜGEN MIT ALTERSGELD, WITWENALTERSGELD ODER WAISENALTERSGELD Bezieht ein Versorgungsempfänger Altersgeld, Witwenaltersgeld ...
§ 54 BeamtVG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE VERSORGUNG DER BEAMTEN UND RICHTER DES BUNDES (BEAMTENVERSORGUNGSGESETZ - BEAMTVG) § 54 ZUSAMMENTREFFEN MEHRERER VERSORGUNGSBEZÜGE (1) Erhalten aus einer Verwendung im öffentlichen Dienst (§ 53 Abs. 8) an neuen Versorgungsbezügen 1. ein ...
§ 55 BeamtVG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE VERSORGUNG DER BEAMTEN UND RICHTER DES BUNDES (BEAMTENVERSORGUNGSGESETZ - BEAMTVG) § 55 ZUSAMMENTREFFEN VON VERSORGUNGSBEZÜGEN MIT RENTEN (1) Versorgungsbezüge werden neben Renten nur bis zum Erreichen der in Absatz 2 bezeichneten Höchstgrenze ...
§ 55a BeamtVG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE VERSORGUNG DER BEAMTEN UND RICHTER DES BUNDES (BEAMTENVERSORGUNGSGESETZ - BEAMTVG) § 55A ZUSAMMENTREFFEN VON VERSORGUNGSBEZÜGEN MIT VERSORGUNGSABFINDUNGEN (1) Neben einer nach Landesrecht gezahlten ergänzenden Versorgungsabfindung wird ...
§ 56 BeamtVG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE VERSORGUNG DER BEAMTEN UND RICHTER DES BUNDES (BEAMTENVERSORGUNGSGESETZ - BEAMTVG) § 56 ZUSAMMENTREFFEN VON VERSORGUNGSBEZÜGEN MIT EINER LAUFENDEN ALTERSSICHERUNGSLEISTUNG AUS ZWISCHENSTAATLICHER ODER ÜBERSTAATLICHER VERWENDUNG (1) Steht ...
§ 57 BeamtVG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE VERSORGUNG DER BEAMTEN UND RICHTER DES BUNDES (BEAMTENVERSORGUNGSGESETZ - BEAMTVG) § 57 KÜRZUNG DER VERSORGUNGSBEZÜGE NACH DER EHESCHEIDUNG (1) Sind durch Entscheidung des Familiengerichts 1. Anwartschaften in einer gesetzlichen Rentenversicherung ...
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