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* Tastenkombinationen * Landesrecht * Rechtsprechung im Internet * Verwaltungsvorschriften im Internet * N-Lex BEKANNTMACHUNG NACH § 78 ABSATZ 2 DES BUNDESBESOLDUNGSGESETZES ZUR GESAMTAUSGABE DER NORM IM FORMAT: HTML PDF XML EPUB ---- Schlussformel (Anlage V des BBesG) Gültig ...
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* Tastenkombinationen * Landesrecht * Rechtsprechung im Internet * Verwaltungsvorschriften im Internet * N-Lex BEKANNTMACHUNG NACH § 78 ABSATZ 2 DES BUNDESBESOLDUNGSGESETZES ZUR GESAMTAUSGABE DER NORM IM FORMAT: HTML PDF XML EPUB ---- Schlussformel (Anlage IX des BBesG) Gültig ...
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im Sinne des Absatzes 1 sind das Grundgehalt und die Zulage nach Vorbemerkung Nummer 27 Abs. 1 der Anlage I (Bundesbesoldungsordnungen A und B) des Bundesbesoldungsgesetzes in der am 30. Juni 2009 geltenden Fassung. Zur Vornahme der Zuordnung sind deren Beträge jeweils rechnerisch um 2,5 Prozent zu ...
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des Grundgehaltes der Anlage 1 in der ab 1. Juli 2009 gültigen Fassung beginnt die für den Aufstieg maßgebende Erfahrungszeit nach § 27 Abs. 3 des Bundesbesoldungsgesetzes. Bei einer Zuordnung zur Stufe 5 auf der Grundlage von Dienstbezügen der Besoldungsgruppen A 7 bis A 12 wird ab dem Zeitpunkt, ab ...
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LÄNDERN (1. BESVNG) ANLAGE 2A - FÜR DIE ZEIT VOM 1. JANUAR 1971 BIS 30. APRIL 1971 - SÄTZE DER AMTSZULAGEN UND STELLENZULAGEN IN DER ANLAGE I DES BUNDESBESOLDUNGSGESETZES SOWIE DER RUHEGEHALTFÄHIGEN ZULAGEN IN DER ANLAGE IV DES BUNDESBESOLDUNGSGESETZES Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1971, 226 ...
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DES BESOLDUNGSRECHTS IN BUND UND LÄNDERN (1. BESVNG) ANLAGE 2B - AB 1. MAI 1971 - SÄTZE DER AMTSZULAGEN UND STELLENZULAGEN IN DER ANLAGE I DES BUNDESBESOLDUNGSGESETZES SOWIE DER RUHEGEHALTFÄHIGEN ZULAGEN IN DER ANLAGE IV DES BUNDESBESOLDUNGSGESETZES Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1971, 227 1 ...
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. für die berechtigte Person: a) im Fall des § 4 Absatz 1 mit einem Betrag in Höhe von 20 Prozent des Auslandszuschlags nach § 53 Absatz 2 Satz 1 des Bundesbesoldungsgesetzes am bisherigen Dienstort zuzüglich des auf diesen Betrag anzuwendenden Kaufkraftausgleichs nach § 55 des Bundesbesoldungsgesetzes ...
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1. Juli 2009 gültigen Fassung wird die nächsthöhere Stufe zu dem Zeitpunkt erreicht, zu dem die nächsthöhere Lebensaltersstufe nach § 38 Abs. 1 des Bundesbesoldungsgesetzes in der am 30. Juni 2009 geltenden Fassung erreicht worden wäre. Mit diesem Aufstieg beginnt die maßgebende Erfahrungszeit nach ...