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Trefferliste für 'egbgb'

Dokument 21 - 30 von 258 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
Art 231 § 6 EGBGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM BÜRGERLICHEN GESETZBUCHE § 6 VERJÄHRUNG (1) Die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Verjährung finden auf die am Tag des Wirksamwerdens des Beitritts bestehenden und noch nicht verjährten Ansprüche Anwendung. Der Beginn ...
Art 247 § 18 EGBGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM BÜRGERLICHEN GESETZBUCHE § 18 VORVERTRAGLICHE INFORMATIONEN BEI BERATUNGSLEISTUNGEN FÜR IMMOBILIAR-VERBRAUCHERDARLEHENSVERTRÄGE (1) Bevor der Darlehensgeber Beratungsleistungen für einen Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag erbringt ...
Art 231 § 7 EGBGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM BÜRGERLICHEN GESETZBUCHE § 7 BEURKUNDUNGEN UND BEGLAUBIGUNGEN (1) Eine vor dem Wirksamwerden des Beitritts erfolgte notarielle Beurkundung oder Beglaubigung ist nicht deshalb unwirksam, weil die erforderliche Beurkundung oder Beglaubigung ...
Art 247a § 1 EGBGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM BÜRGERLICHEN GESETZBUCHE § 1 ALLGEMEINE INFORMATIONSPFLICHTEN BEI IMMOBILIAR-VERBRAUCHERDARLEHENSVERTRÄGEN UND ENTSPRECHENDEN FINANZIERUNGSHILFEN (1) Unternehmer, die den Abschluss von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen oder ...
Art 231 § 8 EGBGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM BÜRGERLICHEN GESETZBUCHE § 8 VOLLMACHTSURKUNDEN STAATLICHER ORGANE, FALSCHBEZEICHNUNG VON KOMMUNEN (1) Eine von den in den §§ 2 und 3 der Siegelordnung der Deutschen Demokratischen Republik vom 29. November 1966 (GBl. 1967 II Nr ...
Art 247a § 2 EGBGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM BÜRGERLICHEN GESETZBUCHE § 2 ALLGEMEINE INFORMATIONSPFLICHTEN BEI ÜBERZIEHUNGSMÖGLICHKEITEN UND ENTGELTVEREINBARUNGEN FÜR DIE DULDUNG EINER ÜBERZIEHUNG (1) Unternehmer, die den Abschluss von Verträgen über die Einräumung von Überziehungsmöglichkeiten ...
Art 231 § 9 EGBGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM BÜRGERLICHEN GESETZBUCHE § 9 HEILUNG UNWIRKSAMER VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN (1) Sollte das ehemals volkseigene Vermögen oder ein Teil des ehemals volkseigenen Vermögens, das einem Betrieb der kommunalen Wohnungswirtschaft zur selbständigen ...
Art 248 § 1 EGBGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM BÜRGERLICHEN GESETZBUCHE § 1 KONKURRIERENDE INFORMATIONSPFLICHTEN Ist der Zahlungsdienstevertrag zugleich ein Fernabsatzvertrag oder ein außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag, so werden die Informationspflichten nach ...
Art 231 § 10 EGBGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM BÜRGERLICHEN GESETZBUCHE § 10 ÜBERGANG VOLKSEIGENER FORDERUNGEN, GRUNDPFANDRECHTE UND VERBINDLICHKEITEN AUF KREDITINSTITUTE (1) Ein volkseigenes oder genossenschaftliches Kreditinstitut, das die Geschäfte eines solchen Kreditinstituts ...
Art 248 § 2 EGBGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM BÜRGERLICHEN GESETZBUCHE § 2 ALLGEMEINE FORM Die Informationen und Vertragsbedingungen sind in einer Amtssprache des Mitgliedstaats der Europäischen Union oder des Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ...
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