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Trefferliste für 'einstellung'

Dokument 21 - 30 von 1162 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 7 LAP-hDBiblV - Einzelnorm****
... VERORDNUNG ÜBER DIE LAUFBAHN, AUSBILDUNG UND PRÜFUNG FÜR DEN HÖHEREN DIENST AN WISSENSCHAFTLICHEN BIBLIOTHEKEN DES BUNDES (LAP-HDBIBLV) § 7 EINSTELLUNG IN DEN VORBEREITUNGSDIENST (1) Die Einstellungsbehörden entscheiden unter Berücksichtigung des Ergebnisses des Auswahlverfahrens über die Einstellung ...
§ 10 SLV - Einzelnorm****
... zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE LAUFBAHNEN DER SOLDATINNEN UND SOLDATEN (SOLDATENLAUFBAHNVERORDNUNG - SLV) § 10 EINSTELLUNG IN EINE LAUFBAHN DER MANNSCHAFTEN (1) In eine Laufbahn der Mannschaften kann eingestellt werden, wer die Vollzeitschulpflicht erfüllt hat. ...
§ 13 SLV - Einzelnorm****
... zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE LAUFBAHNEN DER SOLDATINNEN UND SOLDATEN (SOLDATENLAUFBAHNVERORDNUNG - SLV) § 13 EINSTELLUNG ALS UNTEROFFIZIERANWÄRTERIN ODER UNTEROFFIZIERANWÄRTER (1) Als Anwärterin oder Anwärter für eine Laufbahn der Fachunteroffizierinnen und Fachunteroffiziere ...
§ 17 SLV - Einzelnorm****
... zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE LAUFBAHNEN DER SOLDATINNEN UND SOLDATEN (SOLDATENLAUFBAHNVERORDNUNG - SLV) § 17 EINSTELLUNG ALS FELDWEBELANWÄRTERIN ODER FELDWEBELANWÄRTER (1) Als Anwärterin oder Anwärter für eine Laufbahn der Feldwebel des Truppendienstes, des Sanitätsdienstes ...
§ 7 LAP-hDEUKV - Einzelnorm****
... Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE LAUFBAHN, AUSBILDUNG UND PRÜFUNG FÜR DEN HÖHEREN TECHNISCHEN DIENST BEI DER EISENBAHN-UNFALLKASSE § 7 EINSTELLUNG IN DEN VORBEREITUNGSDIENST (1) Die Eisenbahn-Unfallkasse entscheidet nach dem Ergebnis des Auswahlverfahrens über die Einstellung von Bewerberinnen ...
§ 45 SLV - Einzelnorm****
... zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE LAUFBAHNEN DER SOLDATINNEN UND SOLDATEN (SOLDATENLAUFBAHNVERORDNUNG - SLV) § 45 EINSTELLUNG ALS OFFIZIERIN ODER OFFIZIER DES MILITÄRFACHLICHEN DIENSTES (1) In die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des militärfachlichen Dienstes ...
§ 8 LAP-htVerwDV - Einzelnorm****
... Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE LAUFBAHN, AUSBILDUNG UND PRÜFUNG FÜR DEN HÖHEREN TECHNISCHEN VERWALTUNGSDIENST DES BUNDES (LAP-HTVERWDV) § 8 EINSTELLUNG IN DEN VORBEREITUNGSDIENST (1) Die Einstellungsbehörde entscheidet nach dem Ergebnis des Auswahlverfahrens über die Einstellung von Bewerberinnen ...
§ 7 LAP-mftDBwV - Einzelnorm****
... VERORDNUNG ÜBER DIE LAUFBAHN, AUSBILDUNG UND PRÜFUNG FÜR DEN MITTLEREN FEUERWEHRTECHNISCHEN DIENST IN DER BUNDESWEHR (LAP-MFTDBWV) § 7 EINSTELLUNG IN DEN VORBEREITUNGSDIENST (1) Die Wehrbereichsverwaltungen entscheiden nach dem Ergebnis des Auswahlverfahrens über die Einstellung von Bewerberinnen und ...
§ 11 De-Mail-G - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis DE-MAIL-GESETZ § 11 EINSTELLUNG DER TÄTIGKEIT (1) Der akkreditierte Diensteanbieter hat die Einstellung seiner Tätigkeit unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Er hat dafür zu sorgen, dass das De-Mail-Konto von einem anderen akkreditierten Diensteanbieter ...
§ 47 JGG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis JUGENDGERICHTSGESETZ (JGG) § 47 EINSTELLUNG DES VERFAHRENS DURCH DEN RICHTER (1) Ist die Anklage eingereicht, so kann der Richter das Verfahren einstellen, wenn 1. die Voraussetzungen des § 153 der Strafprozeßordnung vorliegen, 2. eine erzieherische Maßnahme ...
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