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Trefferliste für 'estdv'

Dokument 21 - 30 von 79 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 62d EStDV 1955 - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINKOMMENSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (ESTDV 1955) § 62D ANWENDUNG DES § 10D DES GESETZES BEI DER VERANLAGUNG VON EHEGATTEN (1) 1Im Fall der Einzelveranlagung von Ehegatten (§ 26a des Gesetzes) kann der Steuerpflichtige den Verlustabzug nach § 10d des ...
§ 63 EStDV 1955 - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINKOMMENSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (ESTDV 1955) § 63 (WEGGEFALLEN) * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
§ 64 EStDV 1955 - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINKOMMENSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (ESTDV 1955) § 64 NACHWEIS VON KRANKHEITSKOSTEN UND DER VORAUSSETZUNGEN DER BEHINDERUNGSBEDINGTEN FAHRTKOSTENPAUSCHALE (1) Den Nachweis der Zwangsläufigkeit von Aufwendungen im Krankheitsfall hat der Steuerpflichtige ...
§ 65 EStDV 1955 - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINKOMMENSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (ESTDV 1955) § 65 NACHWEIS DER BEHINDERUNG UND DES PFLEGEGRADS (1) Den Nachweis einer Behinderung hat der Steuerpflichtige zu erbringen: 1. bei einer Behinderung, deren Grad auf mindestens 50 festgestellt ist, durch ...
§§ 66 und 67 EStDV 1955 - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINKOMMENSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (ESTDV 1955) §§ 66 UND 67 (WEGGEFALLEN) * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
§ 68 EStDV 1955 - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINKOMMENSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (ESTDV 1955) § 68 NUTZUNGSSATZ, BETRIEBSGUTACHTEN, BETRIEBSWERK (1) 1Der Nutzungssatz muss periodisch für zehn Jahre durch die Finanzbehörde festgesetzt werden. 2Er muss den Holznutzungen entsprechen, die unter ...
§ 68a EStDV 1955 - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINKOMMENSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (ESTDV 1955) § 68A EINKÜNFTE AUS MEHREREN AUSLÄNDISCHEN STAATEN 1Die für die Einkünfte aus einem ausländischen Staat festgesetzte und gezahlte und um einen entstandenen Ermäßigungsanspruch gekürzte ausländische ...
§ 68b EStDV 1955 - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINKOMMENSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (ESTDV 1955) § 68B NACHWEIS ÜBER DIE HÖHE DER AUSLÄNDISCHEN EINKÜNFTE UND STEUERN 1Der Steuerpflichtige hat den Nachweis über die Höhe der ausländischen Einkünfte und über die Festsetzung und Zahlung der ausländischen ...
§§ 68c und 69 EStDV 1955 - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINKOMMENSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (ESTDV 1955) §§ 68C UND 69 (WEGGEFALLEN) * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
§ 70 EStDV 1955 - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINKOMMENSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (ESTDV 1955) § 70 AUSGLEICH VON HÄRTEN IN BESTIMMTEN FÄLLEN 1Betragen in den Fällen des § 46 Absatz 2 Nummer 1 bis 7 des Gesetzes die einkommensteuerpflichtigen Einkünfte, von denen der Steuerabzug vom Arbeitslohn ...
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