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Trefferliste für 'estdv'

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§ 51 EStDV 1955 - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINKOMMENSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (ESTDV 1955) § 51 PAUSCHALE ERMITTLUNG DER GEWINNE AUS HOLZNUTZUNGEN (1) Steuerpflichtige, die für ihren Betrieb nicht zur Buchführung verpflichtet sind, den Gewinn nicht nach § 4 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes ...
§ 52 EStDV 1955 - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINKOMMENSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (ESTDV 1955) § 52 MITTEILUNGSPFLICHTEN BEI BEIHILFEN AUS ÖFFENTLICHEN MITTELN (1) 1Behörden und andere öffentliche Stellen im Sinne von § 6 Absatz 1 bis 1e der Abgabenordnung sind als mitteilungspflichtige Stellen ...
§ 53 EStDV 1955 - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINKOMMENSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (ESTDV 1955) § 53 ANSCHAFFUNGSKOSTEN BESTIMMTER ANTEILE AN KAPITALGESELLSCHAFTEN 1Bei Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, die vor dem 21. Juni 1948 erworben worden sind, sind als Anschaffungskosten im Sinne des ...
§ 54 EStDV 1955 - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINKOMMENSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (ESTDV 1955) § 54 ÜBERSENDUNG VON URKUNDEN DURCH DIE NOTARE (1) 1Die Notare übersenden dem in § 20 der Abgabenordnung bezeichneten Finanzamt eine beglaubigte Abschrift aller auf Grund gesetzlicher Vorschrift aufgenommenen ...
§ 55 EStDV 1955 - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINKOMMENSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (ESTDV 1955) § 55 ERMITTLUNG DES ERTRAGS AUS LEIBRENTEN IN BESONDEREN FÄLLEN (1) Der Ertrag des Rentenrechts ist in den folgenden Fällen auf Grund der in § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb des Gesetzes ...
§ 56 EStDV 1955 - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINKOMMENSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (ESTDV 1955) § 56 STEUERERKLÄRUNGSPFLICHT 1Unbeschränkt Steuerpflichtige haben eine jährliche Einkommensteuererklärung für das abgelaufene Kalenderjahr (Veranlagungszeitraum) in den folgenden Fällen abzugeben: 1 ...
§§ 57 bis 59 EStDV 1955 - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINKOMMENSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (ESTDV 1955) §§ 57 BIS 59 (WEGGEFALLEN) * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
§ 60 EStDV 1955 - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINKOMMENSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (ESTDV 1955) § 60 UNTERLAGEN ZUR STEUERERKLÄRUNG (1) 1Der Steuererklärung ist eine Abschrift der Bilanz, die auf dem Zahlenwerk der Buchführung beruht, im Fall der Eröffnung des Betriebs auch eine Abschrift der ...
§ 61 EStDV 1955 - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINKOMMENSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (ESTDV 1955) § 61 ANTRAG AUF HÄLFTIGE VERTEILUNG VON ABZUGSBETRÄGEN IM FALL DES § 26A DES GESETZES Können die Ehegatten den Antrag nach § 26a Absatz 2 des Gesetzes nicht gemeinsam stellen, weil einer der Ehegatten ...
§§ 62 bis 62c EStDV 1955 - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINKOMMENSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (ESTDV 1955) §§ 62 BIS 62C (WEGGEFALLEN) * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
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