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Trefferliste für 'fzv'

Dokument 21 - 30 von 117 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 56 FZV - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON FAHRZEUGEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRZEUG-ZULASSUNGSVERORDNUNG - FZV) § 56 VERSICHERUNGSPLAKETTE (1) Für ein Kraftfahrzeug im Sinne des § 1 Absatz 1 der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung in Verbindung mit § 3 Absatz 3 ...
§ 57 FZV - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON FAHRZEUGEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRZEUG-ZULASSUNGSVERORDNUNG - FZV) § 57 ERHEBUNG UND SPEICHERUNG DER FAHRZEUGDATEN IM ZENTRALEN FAHRZEUGREGISTER (1) Bei einem Fahrzeug, dem ein Kennzeichen zugeteilt ist, sind im Zentralen ...
§ 58 FZV - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON FAHRZEUGEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRZEUG-ZULASSUNGSVERORDNUNG - FZV) § 58 ERHEBUNG UND SPEICHERUNG DER FAHRZEUGDATEN IM ÖRTLICHEN FAHRZEUGREGISTER (1) Bei einem Fahrzeug, dem ein Kennzeichen zugeteilt ist, sind im örtlichen ...
§ 59 FZV - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON FAHRZEUGEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRZEUG-ZULASSUNGSVERORDNUNG - FZV) § 59 ERHEBUNG UND SPEICHERUNG DER HALTERDATEN IN DEN FAHRZEUGREGISTERN (1) Die der Zulassungsbehörde nach § 6 Absatz 1 Satz 2 mitzuteilenden Halterdaten ...
§ 60 FZV - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON FAHRZEUGEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRZEUG-ZULASSUNGSVERORDNUNG - FZV) § 60 ÜBERMITTLUNG VON DATEN AN DAS KRAFTFAHRT-BUNDESAMT (1) Die Zulassungsbehörde hat dem Kraftfahrt-Bundesamt zur Erhebung und Speicherung im Zentralen ...
§ 61 FZV - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON FAHRZEUGEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRZEUG-ZULASSUNGSVERORDNUNG - FZV) § 61 ÜBERMITTLUNG, ERHEBUNG UND SPEICHERUNG DER DATEN ÜBER HAUPTUNTERSUCHUNGEN UND SICHERHEITSPRÜFUNGEN IM ZENTRALEN FAHRZEUGREGISTER (1) Folgende Daten ...
§ 62 FZV - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON FAHRZEUGEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRZEUG-ZULASSUNGSVERORDNUNG - FZV) § 62 ÜBERMITTLUNG VON DATEN AN DIE VERSICHERER (1) Die Zulassungsbehörde darf dem Versicherer zur Durchführung des Versicherungsvertrags folgende Daten ...
§ 63 FZV - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON FAHRZEUGEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRZEUG-ZULASSUNGSVERORDNUNG - FZV) § 63 MITTEILUNGEN AN DIE FINANZBEHÖRDEN (1) Die Zulassungsbehörde hat den nach § 1 der Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung für die Ausübung der ...
§ 64 FZV - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON FAHRZEUGEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRZEUG-ZULASSUNGSVERORDNUNG - FZV) § 64 ÜBERMITTLUNG VON DATEN AN STELLEN ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDESLEISTUNGSGESETZES, DES VERKEHRSSICHERSTELLUNGSGESETZES, DES VERKEHRSLEISTUNGSGESETZES ...
§ 65 FZV - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON FAHRZEUGEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRZEUG-ZULASSUNGSVERORDNUNG - FZV) § 65 ÜBERMITTLUNGEN DES KRAFTFAHRT-BUNDESAMTES AN DIE ZULASSUNGSBEHÖRDEN (1) Ist einem Fahrzeug von einer Zulassungsbehörde ein neues Kennzeichen oder ...
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