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Trefferliste für 'kwg'

Dokument 21 - 30 von 308 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 64q KWG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS KREDITWESEN (KREDITWESENGESETZ - KWG) § 64Q ÜBERGANGSVORSCHRIFT ZUM AIFM-UMSETZUNGSGESETZ (1) Auf Finanzdienstleistungsinstitute, die durch die Änderung des § 1 und das Inkrafttreten des Kapitalanlagegesetzbuchs als Kapitalverwaltungsgesellschaften ...
§ 8f KWG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS KREDITWESEN (KREDITWESENGESETZ - KWG) § 8F ZUSAMMENARBEIT BEI DER AUFSICHT ÜBER BEDEUTENDE ZWEIGNIEDERLASSUNGEN (1) Die Bundesanstalt stuft die Zweigniederlassung eines CRR-Kreditinstituts in einem Aufnahmemitgliedstaat oder einem Staat ...
§ 45c KWG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS KREDITWESEN (KREDITWESENGESETZ - KWG) § 45C SONDERBEAUFTRAGTER (1) Die Aufsichtsbehörde kann einen Sonderbeauftragten bestellen, diesen mit der Wahrnehmung von Aufgaben bei einem Institut betrauen und ihm die hierfür erforderlichen Befugnisse ...
§ 64r KWG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS KREDITWESEN (KREDITWESENGESETZ - KWG) § 64R ÜBERGANGSVORSCHRIFTEN ZUM CRD IV-UMSETZUNGSGESETZ (1) (weggefallen)(2) (weggefallen)(3) (weggefallen)(4) (weggefallen)(5) (weggefallen)(6) (weggefallen)(7) (weggefallen)(8) (weggefallen)(9) ...
§ 8g KWG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS KREDITWESEN (KREDITWESENGESETZ - KWG) § 8G ZUSAMMENARBEIT BEI DER AUFSICHT ÜBER ZWEIGSTELLEN UND KREDITINSTITUTE, DIE DERSELBEN DRITTSTAATENGRUPPE ANGEHÖREN Ist die Bundesanstalt zuständig für die Aufsicht über Zweigstellen eines Unternehmens ...
§ 46 KWG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS KREDITWESEN (KREDITWESENGESETZ - KWG) § 46 MAßNAHMEN BEI GEFAHR (1) Besteht Gefahr für die Erfüllung der Verpflichtungen eines Instituts gegenüber seinen Gläubigern, insbesondere für die Sicherheit der ihm anvertrauten Vermögenswerte, ...
§§ 64s bis 64u KWG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS KREDITWESEN (KREDITWESENGESETZ - KWG) §§ 64S BIS 64U (WEGGEFALLEN) * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
§ 8h KWG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS KREDITWESEN (KREDITWESENGESETZ - KWG) § 8H ZUSAMMENARBEIT MIT ABWICKLUNGSBEHÖRDEN Die Aufsichtsbehörde meldet den zuständigen Abwicklungsbehörden 1. zusätzliche Eigenmittelanforderungen, die gegenüber CRR-Kreditinstituten nach § 6c angeordnet ...
§ 46a KWG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS KREDITWESEN (KREDITWESENGESETZ - KWG) § 46A UNTERSAGUNGS- UND ANORDNUNGSBEFUGNIS BEI VERWENDEN EXTERNER RATINGS (1) Die Aufsichtsbehörde kann einem Institut, das für aufsichtliche Zwecke Ratings einer oder mehrerer Ratingagenturen verwendet ...
§ 64v KWG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS KREDITWESEN (KREDITWESENGESETZ - KWG) § 64V ÜBERGANGSVORSCHRIFTEN ZUM ERSTEN FINANZMARKTNOVELLIERUNGSGESETZ (1) Die Tätigkeit als Zentralverwahrer kann auf Grund einer Erlaubnis für das Depotgeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 bis ...
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