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Trefferliste für 'lebensmittelsicherheit'
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- § 20 PflSchG - Einzelnorm



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nur innergemeinschaftlich verbracht, in Verkehr gebracht oder auf Freilandflächen angewandt werden, wenn das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, das innergemeinschaftliche Verbringen, das Inverkehrbringen oder die Anwendung nach Artikel 54 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 genehmigt ...
- § 33 PflSchG - Einzelnorm



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(PFLANZENSCHUTZGESETZ - PFLSCHG) § 33 ZUSTÄNDIGKEIT FÜR DIE ZULASSUNG VON PFLANZENSCHUTZMITTELN (1) Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zuständig für 1. die Zulassung eines Pflanzenschutzmittels nach Artikel 29 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009, 2. die vorläufige Zulassung ...
- § 11 IMLebensmFPrV - Einzelnorm



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„Betriebliches Kostenwesen“, „Planung, Steuerung und Kommunikation“ und „Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie Lebensmittelsicherheit“ den Kern bilden. Die in den Qualifikationsschwerpunkten zu prüfenden Qualifikationsinhalte richten sich nach den Absätzen ...
- § 42 PflSchG - Einzelnorm



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der die Abgabe an den Anwender vorgesehen ist, nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie auf Antrag durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit genehmigt worden und nach § 43 gekennzeichnet sind. (2) Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit genehmigt ...
- § 45 PflSchG - Einzelnorm



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das Pflanzenstärkungsmittel in Verkehr bringen will, die Formulierung sowie die beabsichtigte Kennzeichnung dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit mitzuteilen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit veröffentlicht in geeigneter Weise eine Liste der Pflanzenstärkungsmittel ...
- § 65 PflSchG - Einzelnorm



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) § 65 GEHEIMHALTUNG (1) Unbeschadet des Artikels 59 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 dürfen Angaben, die das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit im Rahmen der Verfahren zur Zulassung von Pflanzenschutzmitteln oder zur Genehmigung von Wirkstoffen, Safenern oder Synergisten erhalten ...
- § 49 LFGB - Einzelnorm



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das Bundesministerium sowie, soweit erforderlich, zur Unterrichtung insbesondere des Deutschen Bundestages. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit wirkt bei der Erstellung des Lagebildes mit. Eine die Grenze eines Landes überschreitende Wirkung nach Satz 1 liegt insbesondere ...
- Eingangsformel BVLAÜV - Einzelnorm



- weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR ÜBERTRAGUNG VON AUFGABEN AN DAS BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL-AUFGABENÜBERTRAGUNGSVERORDNUNG - BVLAÜV) EINGANGSFORMEL Auf Grund des § 65 Satz 1 Nr. 3 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in der Fassung
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- § 2 BVLAÜV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR ÜBERTRAGUNG VON AUFGABEN AN DAS BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL-AUFGABENÜBERTRAGUNGSVERORDNUNG - BVLAÜV) § 2 INKRAFTTRETEN Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. * zum Seitenanfang *
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- Schlussformel BVLAÜV - Einzelnorm



- zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR ÜBERTRAGUNG VON AUFGABEN AN DAS BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL-AUFGABENÜBERTRAGUNGSVERORDNUNG - BVLAÜV) SCHLUSSFORMEL Der Bundesrat hat zugestimmt. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung
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