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- Anlage 1 PflAFinV - Einzelnorm



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3.2 Lernmittel für Auszubildende, Ausbildungsteilnehmerinnen und Ausbildungsteilnehmer und Lehrpersonal (z. B. Fachbücher und Fachzeitschriften) 3.3 Reisekosten und Gebühren z. B. für Studienfahrten, Seminare, Arbeitstagungen, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen 3.4 Büro- und Schulbedarf 3.5 Porto- und ...
- § 1 BfArMWidVertrAnO - Einzelnorm



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VON WIDERSPRUCHSBESCHEIDEN UND DER VERTRETUNG BEI KLAGEN VON BEAMTEN DES BUNDESINSTITUTS FÜR ARZNEIMITTEL UND MEDIZINPRODUKTE IN ANGELEGENHEITEN DES REISEKOSTEN-, UMZUGSKOSTEN- UND TRENNUNGSGELDRECHTS (BFARMWIDVERTRANO) § 1 ERLASS VON WIDERSPRUCHSBESCHEIDEN Dem Bundesverwaltungsamt wird die Zuständigkeit ...
- § 2 BfArMWidVertrAnO - Einzelnorm



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VON WIDERSPRUCHSBESCHEIDEN UND DER VERTRETUNG BEI KLAGEN VON BEAMTEN DES BUNDESINSTITUTS FÜR ARZNEIMITTEL UND MEDIZINPRODUKTE IN ANGELEGENHEITEN DES REISEKOSTEN-, UMZUGSKOSTEN- UND TRENNUNGSGELDRECHTS (BFARMWIDVERTRANO) § 2 VERTRETUNG BEI KLAGEN Dem Präsidenten des Bundesverwaltungsamtes wird die Vertretung ...
- § 1 BMJVWidVertrAnO - Einzelnorm



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KLAGEN VON BEAMTINNEN UND BEAMTEN DES BUNDESMINISTERIUMS DER JUSTIZ UND FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ IN ANGELEGENHEITEN DER BESOLDUNG, DES DIENSTUNFALL-, REISEKOSTEN-, UMZUGSKOSTEN- UND TRENNUNGSGELDRECHTS (BMJVWIDVERTRANO) § 1 ENTSCHEIDUNG ÜBER WIDERSPRÜCHE Dem Bundesverwaltungsamt wird die Befugnis übertragen ...
- § 2 BMJVWidVertrAnO - Einzelnorm



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KLAGEN VON BEAMTINNEN UND BEAMTEN DES BUNDESMINISTERIUMS DER JUSTIZ UND FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ IN ANGELEGENHEITEN DER BESOLDUNG, DES DIENSTUNFALL-, REISEKOSTEN-, UMZUGSKOSTEN- UND TRENNUNGSGELDRECHTS (BMJVWIDVERTRANO) § 2 VERTRETUNG BEI KLAGEN Der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesverwaltungsamts ...
- § 1 BfJWidVertrAnO - Einzelnorm



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DIE VERTRETUNG DES DIENSTHERRN BEI KLAGEN VON BEAMTINNEN UND BEAMTEN DES BUNDESAMTS FÜR JUSTIZ IN ANGELEGENHEITEN DER BESOLDUNG, DES DIENSTUNFALL-, REISEKOSTEN-, UMZUGSKOSTEN- UND TRENNUNGSGELDRECHTS (BFJWIDVERTRANO) § 1 ENTSCHEIDUNG ÜBER WIDERSPRÜCHE Dem Bundesverwaltungsamt wird die Befugnis übertragen ...
- § 2 BfJWidVertrAnO - Einzelnorm



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DIE VERTRETUNG DES DIENSTHERRN BEI KLAGEN VON BEAMTINNEN UND BEAMTEN DES BUNDESAMTS FÜR JUSTIZ IN ANGELEGENHEITEN DER BESOLDUNG, DES DIENSTUNFALL-, REISEKOSTEN-, UMZUGSKOSTEN- UND TRENNUNGSGELDRECHTS (BFJWIDVERTRANO) § 2 VERTRETUNG BEI KLAGEN Der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesverwaltungsamts ...
- Eingangsformel BfAAWidVertrAnO - Einzelnorm



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WIDERSPRUCHSBESCHEIDEN UND DIE VERTRETUNG DES DIENSTHERRN BEI KLAGEN VON BESCHÄFTIGTEN DES BUNDESAMTS FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN IN BEIHILFE-, REISEKOSTEN- UND UMZUGSKOSTENANGELEGENHEITEN SOWIE FÜR DIE BEIHILFEFESTSETZUNG (BFAAWIDVERTRANO) EINGANGSFORMEL Nach § 126 Absatz 3 Satz 2 und § 127 Absatz ...
- § 1 BRegAmtsWoVwVs - Einzelnorm



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DER MITGLIEDER DER BUNDESREGIERUNG (ANLAGE ZU § 5 DER BESTIMMUNGEN ÜBER AMTSWOHNUNGEN, UMZUGSKOSTENENTSCHÄDIGUNG, TAGEGELDER UND ENTSCHÄDIGUNG FÜR REISEKOSTEN DER MITGLIEDER DER BUNDESREGIERUNG) § 1 (1) Über jede Amtswohnung nebst Zubehör ist ein Wohnungsblatt anzulegen, für das das Muster der Anlage ...
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