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Trefferliste für 'reisekosten'
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- § 1 BfJWidVertrAnO - Einzelnorm



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DIE VERTRETUNG DES DIENSTHERRN BEI KLAGEN VON BEAMTINNEN UND BEAMTEN DES BUNDESAMTS FÜR JUSTIZ IN ANGELEGENHEITEN DER BESOLDUNG, DES DIENSTUNFALL-, REISEKOSTEN-, UMZUGSKOSTEN- UND TRENNUNGSGELDRECHTS (BFJWIDVERTRANO) § 1 ENTSCHEIDUNG ÜBER WIDERSPRÜCHE Dem Bundesverwaltungsamt wird die Befugnis übertragen ...
- § 2 BfJWidVertrAnO - Einzelnorm



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DIE VERTRETUNG DES DIENSTHERRN BEI KLAGEN VON BEAMTINNEN UND BEAMTEN DES BUNDESAMTS FÜR JUSTIZ IN ANGELEGENHEITEN DER BESOLDUNG, DES DIENSTUNFALL-, REISEKOSTEN-, UMZUGSKOSTEN- UND TRENNUNGSGELDRECHTS (BFJWIDVERTRANO) § 2 VERTRETUNG BEI KLAGEN Der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesverwaltungsamts ...
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- § 1 BfAAWidVertrAnO - Einzelnorm



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WIDERSPRUCHSBESCHEIDEN UND DIE VERTRETUNG DES DIENSTHERRN BEI KLAGEN VON BESCHÄFTIGTEN DES BUNDESAMTS FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN IN BEIHILFE-, REISEKOSTEN- UND UMZUGSKOSTENANGELEGENHEITEN SOWIE FÜR DIE BEIHILFEFESTSETZUNG (BFAAWIDVERTRANO) § 1 ZUSTÄNDIGKEITEN FÜR DAS WIDERSPRUCHSVERFAHREN Dem Bundesverwaltungsamt ...
- § 2 BfAAWidVertrAnO - Einzelnorm



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WIDERSPRUCHSBESCHEIDEN UND DIE VERTRETUNG DES DIENSTHERRN BEI KLAGEN VON BESCHÄFTIGTEN DES BUNDESAMTS FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN IN BEIHILFE-, REISEKOSTEN- UND UMZUGSKOSTENANGELEGENHEITEN SOWIE FÜR DIE BEIHILFEFESTSETZUNG (BFAAWIDVERTRANO) § 2 VERTRETUNG BEI KLAGEN Der Präsidentin oder dem Präsidenten ...
- Anlage 1 PflAFinV - Einzelnorm



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3.2 Lernmittel für Auszubildende, Ausbildungsteilnehmerinnen und Ausbildungsteilnehmer und Lehrpersonal (z. B. Fachbücher und Fachzeitschriften) 3.3 Reisekosten und Gebühren z. B. für Studienfahrten, Seminare, Arbeitstagungen, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen 3.4 Büro- und Schulbedarf 3.5 Porto- und ...
- § 1 BMJVWidVertrAnO - Einzelnorm



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KLAGEN VON BEAMTINNEN UND BEAMTEN DES BUNDESMINISTERIUMS DER JUSTIZ UND FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ IN ANGELEGENHEITEN DER BESOLDUNG, DES DIENSTUNFALL-, REISEKOSTEN-, UMZUGSKOSTEN- UND TRENNUNGSGELDRECHTS (BMJVWIDVERTRANO) § 1 ENTSCHEIDUNG ÜBER WIDERSPRÜCHE Dem Bundesverwaltungsamt wird die Befugnis übertragen ...
- § 2 BMJVWidVertrAnO - Einzelnorm



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KLAGEN VON BEAMTINNEN UND BEAMTEN DES BUNDESMINISTERIUMS DER JUSTIZ UND FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ IN ANGELEGENHEITEN DER BESOLDUNG, DES DIENSTUNFALL-, REISEKOSTEN-, UMZUGSKOSTEN- UND TRENNUNGSGELDRECHTS (BMJVWIDVERTRANO) § 2 VERTRETUNG BEI KLAGEN Der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesverwaltungsamts ...
- § 3 BfArMWidVertrAnO - Einzelnorm



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VON WIDERSPRUCHSBESCHEIDEN UND DER VERTRETUNG BEI KLAGEN VON BEAMTEN DES BUNDESINSTITUTS FÜR ARZNEIMITTEL UND MEDIZINPRODUKTE IN ANGELEGENHEITEN DES REISEKOSTEN-, UMZUGSKOSTEN- UND TRENNUNGSGELDRECHTS (BFARMWIDVERTRANO) § 3 INKRAFTTRETEN, AUßERKRAFTTRETEN Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juni ...
- Eingangsformel BfJWidVertrAnO - Einzelnorm



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DIE VERTRETUNG DES DIENSTHERRN BEI KLAGEN VON BEAMTINNEN UND BEAMTEN DES BUNDESAMTS FÜR JUSTIZ IN ANGELEGENHEITEN DER BESOLDUNG, DES DIENSTUNFALL-, REISEKOSTEN-, UMZUGSKOSTEN- UND TRENNUNGSGELDRECHTS (BFJWIDVERTRANO) EINGANGSFORMEL Nach § 126 Absatz 3 Satz 2 und § 127 Absatz 3 Satz 1 des Bundesbeamtengesetzes ...
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