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Trefferliste für 'rente'

Dokument 21 - 30 von 919 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 103 ALG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ALTERSSICHERUNG DER LANDWIRTE (ALG) § 103 HÖHE DER RENTE WEGEN ERWERBSMINDERUNG In der Zeit bis zum 31. Dezember 2000 gelten für eine Rente wegen Erwerbsminderung die nach den Vorschriften der gesetzlichen Rentenversicherung im Beitrittsgebiet ...
§ 77 SGB 7 - Einzelnorm****
... - GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG - (ARTIKEL 1 DES GESETZES VOM 7. AUGUST 1996, BGBL. I S. 1254) § 77 WIEDERAUFLEBEN DER ABGEFUNDENEN RENTE (1) Werden Versicherte nach einer Abfindung Schwerverletzte, lebt auf Antrag der Anspruch auf Rente in vollem Umfang wieder auf. (2) Die Abfindungssumme wird auf ...
§ 17a 2. DV-BEG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ZWEITE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDESENTSCHÄDIGUNGSGESETZES (2. DV-BEG) § 17A ZAHLUNG DER RENTE (1) Die Rente wird in monatlich vorauszahlbaren Beträgen vom Ersten des Monats an gezahlt, in dem die Voraussetzungen für den Rentenanspruch erfüllt ...
§ 21 2. DV-BEG - Einzelnorm****
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ZWEITE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDESENTSCHÄDIGUNGSGESETZES (2. DV-BEG) § 21 NEUFESTSETZUNG DER RENTE BEI ÄNDERUNG DER VERHÄLTNISSE (1) Im Falle des § 35 BEG wird die Rente mit Wirkung vom Ersten des Monats neu festgesetzt, der dem Monat folgt, in dem ...
§ 759 BGB - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BÜRGERLICHES GESETZBUCH (BGB) § 759 DAUER UND BETRAG DER RENTE (1) Wer zur Gewährung einer Leibrente verpflichtet ist, hat die Rente im Zweifel für die Lebensdauer des Gläubigers zu entrichten. (2) Der für die Rente bestimmte Betrag ist im Zweifel der ...
§ 33 3. DV-BEG - Einzelnorm****
... zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis DRITTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDESENTSCHÄDIGUNGSGESETZES (3. DV-BEG) § 33 BERECHNUNG DER RENTE (1) Die Rente, die der Verfolgte an Stelle einer Kapitalentschädigung wählen kann, wird als Jahresrente durch Teilung der festgesetzten Kapitalentschädigung ...
§ 7 1. DV-BEG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ERSTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDESENTSCHÄDIGUNGSGESETZES (1. DV-BEG) § 7 GEWÄHRUNG DER RENTE BEI KINDERN ÜBER 18 JAHRE (1) Kinder erhalten nach Vollendung des 18. Lebensjahres eine Rente, wenn sie 1. in einer Schul- oder Berufsausbildung stehen ...
§ 16 1. DV-BEG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ERSTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDESENTSCHÄDIGUNGSGESETZES (1. DV-BEG) § 16 ZAHLUNG DER RENTE (1) Die Rente wird in monatlich vorauszahlbaren Beträgen vom Ersten des Monats an gezahlt, in dem die Voraussetzungen für den Rentenanspruch erfüllt ...
§ 113 SGB 6 - Einzelnorm****
... ) SECHSTES BUCH (VI) - GESETZLICHE RENTENVERSICHERUNG - (ARTIKEL 1 DES GESETZES V. 18. DEZEMBER 1989, BGBL. I S. 2261, 1990 I S. 1337) § 113 HÖHE DER RENTE (1) Die persönlichen Entgeltpunkte von Berechtigten werden ermittelt aus 1. Entgeltpunkten für Bundesgebiets-Beitragszeiten, 2. dem Leistungszuschlag ...
§ 45 SGB 6 - Einzelnorm****
... (SGB) SECHSTES BUCH (VI) - GESETZLICHE RENTENVERSICHERUNG - (ARTIKEL 1 DES GESETZES V. 18. DEZEMBER 1989, BGBL. I S. 2261, 1990 I S. 1337) § 45 RENTE FÜR BERGLEUTE (1) Versicherte haben bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Anspruch auf Rente für Bergleute, wenn sie 1. im Bergbau vermindert berufsfähig ...
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