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Trefferliste für 'versicherungsaufsichtsgesetzes'

Dokument 21 - 30 von 807 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 351 VAG - Einzelnorm*
... wird für jede Währung berechnet als Anteil der Differenz zwischen 1. dem Zinssatz, der vom Versicherungsunternehmen im Einklang mit § 65 des Versicherungsaufsichtsgesetzes und der dazu erlassenen Rechtsverordnung in den jeweils maßgeblichen bis zum 31. Dezember 2015 geltenden Fassungen festgelegt wurde ...
§ 2 AktuarV - Einzelnorm*
... Lebensversicherungsunternehmen gemäß § 1 Absatz 1 Nummer 1 hat die versicherungsmathematische Bestätigung 1. nach § 141 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes folgenden Wortlaut:„Es wird bestätigt, dass die in der Bilanz unter dem Posten … der Passiva eingestellte Deckungsrückstellung ...
§ 4 InhKontrollV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ANZEIGEN NACH § 2C DES KREDITWESENGESETZES UND § 17 DES VERSICHERUNGSAUFSICHTSGESETZES *) (INHABERKONTROLLVERORDNUNG - INHKONTROLLV) § 4 ANGABEN ZU PERSONEN, PERSONENHANDELSGESELLSCHAFTEN, GESELLSCHAFTEN ANDERER RECHTSFORM UND ZWECKVERMÖGEN ...
§ 22 KVAV - Einzelnorm*
... beträgt 80 Prozent des nach den Sätzen 2 und 3 errechneten Überschusses. Die Mindestzuführung ist um die bereits nach § 150 Absatz 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes gutgeschriebenen Überzinsen zu vermindern. (2) Zur Sicherstellung einer ausreichenden Mindestzuführung müssen die Versicherungsunternehmen ...
§ 2 SichLVFinV - Einzelnorm*
... für Beitragsrückerstattung, soweit sie nicht auf bereits festgelegte Überschussanteile entfällt und soweit sie gemäß § 140 Absatz 1 Satz 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes im Interesse der Versicherten zur Abwendung eines Notstandes herangezogen werden kann, ist nicht zu berücksichtigen. (4) Für die ...
Eingangsformel VAFreistV - Einzelnorm*
... FREISTELLUNG VON VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN VON DER AUFSICHT NACH DEM VERSICHERUNGSAUFSICHTSGESETZ EINGANGSFORMEL  Auf Grund des § 1 Abs. 2 Satz 3 des Versicherungsaufsichtsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Oktober 1983 (BGBl. I S. 1261), der durch Artikel 1 Nr. 1 des Gesetzes vom 16 ...
§ 1 VAFreistV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR FREISTELLUNG VON VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN VON DER AUFSICHT NACH DEM VERSICHERUNGSAUFSICHTSGESETZ § 1  Die Kirchliche Zusatzversorgungskasse Rheinland-Westfalen und die Kirchliche Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands ...
§ 2 VAFreistV - Einzelnorm*
... § 2  Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 4 des Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes vom 29. März 1983 (BGBl. I S. 377) auch im Land Berlin. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
Eingangsformel VAFreistV 1994 - Einzelnorm*
... FREISTELLUNG VON VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN VON DER AUFSICHT NACH DEM VERSICHERUNGSAUFSICHTSGESETZ EINGANGSFORMEL  Auf Grund des § 1 Abs. 2 Satz 3 des Versicherungsaufsichtsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1992 (BGBl. 1993 I S. 2) verordnet das Bundesministerium der Finanzen ...
§ 1 VAFreistV 1994 - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR FREISTELLUNG VON VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN VON DER AUFSICHT NACH DEM VERSICHERUNGSAUFSICHTSGESETZ § 1  Der Niedersächsische Sparkassen- und Giroverband wird, soweit er Träger der Emder Zusatzversorgungskasse für Sparkassen ist, von der Aufsicht ...
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