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Trefferliste für 'vertragsparteien'
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- § 9 KHEntgG - Einzelnorm



... Bund der Krankenkassen und der Verband der Privaten Krankenversicherung gemeinsam vereinbaren mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft (Vertragsparteien auf Bundesebene) mit Wirkung für die Vertragsparteien nach § 11 insbesondere 1. einen Fallpauschalen-Katalog nach § 17b Absatz 1 Satz 4 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes ...
- § 13 BPflV - Einzelnorm



... nicht zustande, entscheidet die Schiedsstelle nach § 18a Abs. 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes auf Antrag einer der in § 11 genannten Vertragsparteien. Sie ist dabei an die für die Vertragsparteien geltenden Rechtsvorschriften gebunden. (2) Die Schiedsstelle entscheidet innerhalb von sechs Wochen ...
- § 13 KHEntgG - Einzelnorm



... zustande, entscheidet die Schiedsstelle nach § 18a Abs. 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes auf Antrag einer der in § 10 oder § 11 genannten Vertragsparteien. Sie ist dabei an die für die Vertragsparteien geltenden Rechtsvorschriften gebunden. (2) Die Schiedsstelle entscheidet innerhalb von sechs ...
- § 6 KHEntgG - Einzelnorm



... sachgerecht vergütet werden können, und für besondere Einrichtungen nach § 17b Absatz 1 Satz 10 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes vereinbaren die Vertragsparteien nach § 11 fall- oder tagesbezogene Entgelte oder in eng begrenzten Ausnahmefällen Zusatzentgelte, sofern die Leistungen oder besonderen ...
- § 87a SGB 5 - Einzelnorm



... Leistungen sein, die telemedizinisch erbracht werden. (3) Ebenfalls jährlich bis zum 31. Oktober vereinbaren die in Absatz 2 Satz 1 genannten Vertragsparteien gemeinsam und einheitlich für das Folgejahr mit Wirkung für die Krankenkassen die von den Krankenkassen mit befreiender Wirkung an die jeweilige ...
- § 137l SGB 5 - Einzelnorm



... V. 20. DEZEMBER 1988, BGBL. I S. 2477) § 137L WISSENSCHAFTLICHE WEITERENTWICKLUNG DER PERSONALBEMESSUNG IN DER PFLEGE IM KRANKENHAUS (1) Die Vertragsparteien auf Bundesebene im Sinne des § 9 Absatz 1 des Krankenhausentgeltgesetzes stellen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit die ...
- § 5 KHWiSichV - Einzelnorm



... VERORDNUNG ZUR REGELUNG WEITERER MAßNAHMEN ZUR WIRTSCHAFTLICHEN SICHERUNG DER KRANKENHÄUSER § 5 ERLÖSAUSGLEICHE FÜR DAS JAHR 2021 (1) Die Vertragsparteien nach § 17b Absatz 2 Satz 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes vereinbaren bis zum 31. Dezember 2021 das Nähere über den Ausgleich 1. eines im Jahr ...
- § 5a KHWiSichV - Einzelnorm



... VERORDNUNG ZUR REGELUNG WEITERER MAßNAHMEN ZUR WIRTSCHAFTLICHEN SICHERUNG DER KRANKENHÄUSER § 5A ERLÖSAUSGLEICHE FÜR DAS JAHR 2022 (1) Die Vertragsparteien nach § 17b Absatz 2 Satz 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes vereinbaren bis zum 31. Oktober 2022 das Nähere über den Ausgleich 1. eines im Jahr ...
- § 2 ProMechG - Einzelnorm



... des Artikels 6 oder Artikels 12 des Protokolls und den im Anhang zu diesem Gesetz abgedruckten Beschlüssen 16/CP.7 oder 17/CP.7 der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens, 13. Projektdokumentation: die Dokumentation des Projektträgers zur Beschreibung der geplanten Durchführung der Projekttätigkeit ...
- § 3 BPflV - Einzelnorm



... Zeitpunkt der Aufforderung zur Verhandlung durch die Sozialleistungsträger, frühestens jedoch zum 31. Dezember des jeweiligen Vorjahres, den anderen Vertragsparteien nach § 18 Absatz 2 Nummer 1 oder 2 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes schriftlich oder elektronisch mitzuteilen. Ab dem 1. Januar 2018 ...
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