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Trefferliste für 'wertpapierhandelsbanken'

Dokument 21 - 28 von 28 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 10 FinaRisikoV - Einzelnorm*
... 14 und 17 bis 26 dieser Verordnung zu verwenden. (2) Kreditinstitute im Sinne des § 53b und des § 53c Absatz 1 Nummer 2 des Kreditwesengesetzes und Wertpapierhandelsbanken im Sinne des § 1 Absatz 3d Satz 5 des Kreditwesengesetzes sind von der Pflicht, Risikotragfähigkeitsinformationen nach Absatz 1 ...
§ 64e KWG - Einzelnorm*
... , des Netzgeldgeschäftes sowie für das Erbringen von Finanzdienstleistungen für diesen Zeitpunkt als erteilt. (2) Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierhandelsbanken, die am 1. Januar 1998 zulässigerweise tätig waren, ohne über eine Erlaubnis der Bundesanstalt zu verfügen, haben bis zum 1. April ...
§ 64f KWG - Einzelnorm*
... verfügt, gilt die Erlaubnis für das Betreiben des Kreditkartengeschäfts für diesen Zeitpunkt als erteilt. (2) Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierhandelsbanken, die am 1. Juli 2002 zulässigerweise tätig waren, ohne über eine Erlaubnis der Bundesanstalt gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 8 zu verfügen ...
§ 12 BörsG - Einzelnorm*
... zum Handel zugelassen sind, und andere Emittenten solcher Wertpapiere vertreten sein. Die Zahl der Vertreter der Kreditinstitute einschließlich der Wertpapierhandelsbanken sowie der mit den Kreditinstituten verbundenen Kapitalverwaltungsgesellschaften und sonstigen Unternehmen darf insgesamt nicht mehr ...
FinaRisikoV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis*
... und Verfahren zur Einreichung     § 4 Finanzinformationen von Kreditinstituten     § 5 Finanzinformationen von Finanzdienstleistungsinstituten und Wertpapierhandelsbanken     § 6 Finanzinformationen auf zusammengefasster Basis     § 7 Ergänzende Informationen von Finanzdienstleistungsinstituten Abschnitt ...
Anlage 1 PrüfbV - Einzelnorm*
... 313         b) Provisionsaufwendungen 314         c) Provisionsergebnis 033     nur von Kreditinstituten anzugeben, soweit sie keine Wertpapierhandelsbanken sind:          4. Nettoergebnis des Handelsbestands nach § 340c Absatz 1 HGB           a) aus Geschäften mit Wertpapieren des Handelsbestands 034 ...
Inhaltsübersicht FinaRisikoV - Einzelnorm*
... 3 Termin und Verfahren zur Einreichung § 4 Finanzinformationen von Kreditinstituten § 5 Finanzinformationen von Finanzdienstleistungsinstituten und Wertpapierhandelsbanken § 6 Finanzinformationen auf zusammengefasster Basis § 7 Ergänzende Informationen von Finanzdienstleistungsinstituten   Abschnitt ...
§ 4 FinaRisikoV - Einzelnorm*
... - UND RISIKOTRAGFÄHIGKEITSINFORMATIONENVERORDNUNG - FINARISIKOV) § 4 FINANZINFORMATIONEN VON KREDITINSTITUTEN (1) Kreditinstitute mit Ausnahme von Wertpapierhandelsbanken im Sinne des § 1 Absatz 3d Satz 5 des Kreditwesengesetzes haben die folgenden Finanzinformationen einzureichen und hierfür die folgenden ...
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