, umso höher die Genauigkeit.



... (WERTPAPIERDIENSTLEISTUNGS-VERHALTENS- UND -ORGANISATIONSVERORDNUNG - WPDVEROV) § 5 AUFHEBUNG DER BEKANNTMACHUNGSPFLICHT NACH § 69 ABSATZ 2 DES WERTPAPIERHANDELSGESETZES Eine Aufhebung der Bekanntmachungspflicht nach § 69 Absatz 2 Satz 3 des Wertpapierhandelsgesetzes setzt voraus, dass die Mindestvolumina ...



... - WPDVEROV) § 7 ZUWENDUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT ANALYSEN (1) Für die Zwecke des § 70 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 Buchstabe a des Wertpapierhandelsgesetzes darf eine spezielle Analysegebühr 1. ausschließlich auf einem Analysebudget basieren, das von dem Wertpapierdienstleistungsunternehmen festgelegt wird ...



... müssen bei der Auswahl, Beauftragung und regelmäßigen Überwachung von Dritten, bei denen sie nach § 84 Absatz 2 des Wertpapierhandelsgesetzes Kundengelder halten oder bei denen sie Kundenfinanzinstrumente verwahren, mit der erforderlichen Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit vorgehen und im Rahmen ihrer ...



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