Logo Bundesministerium der Justiz und für VerbraucherschutzLogo Bundesamt für Justiz

Volltextsuche - Trefferliste

Trefferliste für 'arbeitnehmerinnen'

Dokument 291 - 300 von 579 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 2 WahlO Post - Einzelnorm*
... (WAHLO POST) § 2  Die bei den Aktiengesellschaften beschäftigten Beamtinnen und Beamten gelten für die Anwendung der Vorschriften der Wahlordnung als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
§ 114 3. WOMitbestG - Einzelnorm*
... 22 Wochen vor dem voraussichtlichen Beginn der Amtszeit der zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer erlassen. Nehmen an der Wahl auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eines in § 34 Abs. 1 des Gesetzes bezeichneten Betriebs (Seebetrieb) teil, so verlängert sich die in Satz 1 bezeichnete ...
§ 35 GfwtDBwVDV - Einzelnorm*
... und 3. eine Beamtin oder ein Beamter des höheren oder gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes als Beisitzende oder Beisitzender. (4) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Soldatinnen und Soldaten können als Mitglieder der Prüfungskommissionen bestellt werden, wenn sie über die erforderlichen ...
§ 3 WahlO Post - Einzelnorm*
... DER BETRIEBSRATSWAHLEN BEI DEN POSTUNTERNEHMEN (WAHLO POST) § 3  Die Beamtinnen und Beamten bilden bei der Wahl zum Betriebsrat neben der Gruppe der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine eigene Gruppe, wenn nicht die Mehrheit der wahlberechtigten Beamtinnen und Beamten in geheimer Abstimmung innerhalb ...
§ 4 SGB 3 - Einzelnorm*
... ist für eine dauerhafte Eingliederung erforderlich. Von der Erforderlichkeit für die dauerhafte Eingliederung ist insbesondere auszugehen, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit fehlendem Berufsabschluss an einer nach § 81 geförderten beruflichen Weiterbildung teilnehmen oder voraussichtlich teilnehmen ...
§ 371 SGB 3 - Einzelnorm*
... tätig, soweit sie der Fachaufsicht unterliegt. (5) Die Selbstverwaltungsorgane setzen sich zu gleichen Teilen aus Mitgliedern zusammen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Arbeitgeber und öffentliche Körperschaften vertreten. Eine Stellvertretung ist nur bei Abwesenheit des Mitglieds zulässig. Ein ...
§ 3 BGleiG - Einzelnorm*
... , Höhergruppierungen, Höherreihungen sowie Übertragungen höher bewerteter Dienstposten und Arbeitsplätze; 4. Beschäftigte: Beamtinnen und Beamte, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich Auszubildender, Richterinnen und Richter sowie Inhaberinnen und Inhaber öffentlich-rechtlicher Ämter; 5. ...
§ 1 BeschV - Einzelnorm*
... UND AUSLÄNDERN (BESCHÄFTIGUNGSVERORDNUNG - BESCHV) § 1 ANWENDUNGSBEREICH DER VERORDNUNG (1) Die Verordnung steuert die Zuwanderung ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und bestimmt, unter welchen Voraussetzungen sie und die bereits in Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländer zum ...
§ 4 WahlO Post - Einzelnorm*
... DER BETRIEBSRATSWAHLEN BEI DEN POSTUNTERNEHMEN (WAHLO POST) § 4  (1) Bilden die Beamtinnen und Beamten eine eigene Gruppe, müssen sie und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entsprechend ihrem zahlenmäßigen Verhältnis im Betriebsrat vertreten sein, wenn dieser aus mindestens drei Mitgliedern besteht ...
§ 88 SGB 3 - Einzelnorm*
... - ARBEITSFÖRDERUNG - (ARTIKEL 1 DES GESETZES VOM 24. MÄRZ 1997, BGBL. I S. 594) § 88 EINGLIEDERUNGSZUSCHUSS Arbeitgeber können zur Eingliederung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Gründe erschwert ist, einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt zum Ausgleich ...
Seite: prev 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 next

neue Volltext-Suche