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Trefferliste für 'beitrittsgebiet'

Dokument 291 - 300 von 582 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 47 SachenRBerG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR SACHENRECHTSBEREINIGUNG IM BEITRITTSGEBIET (SACHENRECHTSBEREINIGUNGSGESETZ - SACHENRBERG) § 47 ZINSANPASSUNG AN NUTZUNGSÄNDERUNGEN (1) Nutzungsänderungen, zu denen der Erbbauberechtigte nach § 54 Abs. 2 und 3 berechtigt ist, rechtfertigen keine ...
§ 33 SchuldRAnpG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ANPASSUNG SCHULDRECHTLICHER NUTZUNGSVERHÄLTNISSE AN GRUNDSTÜCKEN IM BEITRITTSGEBIET (SCHULDRECHTSANPASSUNGSGESETZ - SCHULDRANPG) § 33 ANDERE GEMEINSCHAFTEN Auf Rechtsverhältnisse in Garagen-, Bootsschuppen- und vergleichbaren Gemeinschaften ...
§ 48 SachenRBerG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR SACHENRECHTSBEREINIGUNG IM BEITRITTSGEBIET (SACHENRECHTSBEREINIGUNGSGESETZ - SACHENRBERG) § 48 ZINSERHÖHUNG NACH VERÄUßERUNG (1) Der Grundstückseigentümer kann verlangen, daß in den Erbbaurechtsvertrag eine Bestimmung aufgenommen wird, in der ...
§ 34 SchuldRAnpG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ANPASSUNG SCHULDRECHTLICHER NUTZUNGSVERHÄLTNISSE AN GRUNDSTÜCKEN IM BEITRITTSGEBIET (SCHULDRECHTSANPASSUNGSGESETZ - SCHULDRANPG) § 34 ANWENDBARKEIT DES MIETRECHTS Überlassungsverträge zu Wohnzwecken werden als auf unbestimmte Zeit geschlossene ...
Art 3 AAÜG-ÄndG - Einzelnorm*
... ANSPRUCHS- UND ANWARTSCHAFTSÜBERFÜHRUNGSGESETZES (AAÜG-ÄNDERUNGSGESETZ - AAÜG-ÄNDG) ART 3 GESETZ ÜBER EINEN AUSGLEICH FÜR DIENSTBESCHÄDIGUNGEN IM BEITRITTSGEBIET - * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
§ 49 SachenRBerG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR SACHENRECHTSBEREINIGUNG IM BEITRITTSGEBIET (SACHENRECHTSBEREINIGUNGSGESETZ - SACHENRBERG) § 49 ZUSTIMMUNGSVORBEHALT Der Grundstückseigentümer kann verlangen, daß die Veräußerung nach § 5 Abs. 1 des Erbbaurechtsgesetzes seiner Zustimmung bedarf ...
§ 35 SchuldRAnpG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ANPASSUNG SCHULDRECHTLICHER NUTZUNGSVERHÄLTNISSE AN GRUNDSTÜCKEN IM BEITRITTSGEBIET (SCHULDRECHTSANPASSUNGSGESETZ - SCHULDRANPG) § 35 MIETZINS (1) Der Grundstückseigentümer kann vom Nutzer die Zahlung einer Miete verlangen. Die Miete wird an ...
§ 50 SachenRBerG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR SACHENRECHTSBEREINIGUNG IM BEITRITTSGEBIET (SACHENRECHTSBEREINIGUNGSGESETZ - SACHENRBERG) § 50 ZINSANPASSUNG WEGEN ABWEICHENDER GRUNDSTÜCKSGRÖßE Jeder Beteiligte kann verlangen, daß sich der andere Teil zu einer Zinsanpassung verpflichtet, ...
§ 36 SchuldRAnpG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ANPASSUNG SCHULDRECHTLICHER NUTZUNGSVERHÄLTNISSE AN GRUNDSTÜCKEN IM BEITRITTSGEBIET (SCHULDRECHTSANPASSUNGSGESETZ - SCHULDRANPG) § 36 ÖFFENTLICHE LASTEN (1) Hat sich der Nutzer vertraglich zur Übernahme der auf dem Grundstück ruhenden öffentlichen ...
§ 51 SachenRBerG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR SACHENRECHTSBEREINIGUNG IM BEITRITTSGEBIET (SACHENRECHTSBEREINIGUNGSGESETZ - SACHENRBERG) § 51 EINGANGSPHASE (1) Der Erbbauberechtigte kann vom Grundstückseigentümer eine Ermäßigung des Erbbauzinses in den ersten Jahren verlangen (Eingangsphase ...
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