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Trefferliste für 'betreiber'
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- § 19 StromNEV - Einzelnorm



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zeitlich begrenzten hohen Leistungsaufnahme, der in der übrigen Zeit eine deutlich geringere oder keine Leistungsaufnahme gegenübersteht, haben Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen, an deren Netz der jeweilige Letztverbraucher angeschlossen ist, neben dem Jahresleistungspreissystem eine Abrechnung ...
- § 2 AtSMV - Einzelnorm



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DES KERNTECHNISCHEN SICHERHEITSBEAUFTRAGTEN (1) Der Inhaber einer Genehmigung zum Betrieb einer Anlage nach § 7 Absatz 1 des Atomgesetzes (Betreiber) hat für die Dauer des Betriebs der Anlage bis zur Erteilung einer Genehmigung zur Stilllegung der Anlage nach § 7 Absatz 3 des Atomgesetzes und darüber ...
- § 12 StromNZV - Einzelnorm



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ZUGANG ZU ELEKTRIZITÄTSVERSORGUNGSNETZEN (STROMNETZZUGANGSVERORDNUNG - STROMNZV) § 12 STANDARDISIERTE LASTPROFILE; ZÄHLERSTANDSGANGMESSUNG (1) Die Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen haben im Niederspannungsnetz für die Abwicklung der Stromlieferung an Letztverbraucher mit einer jährlichen Entnahme ...
- § 13 StromNZV - Einzelnorm



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VERORDNUNG ÜBER DEN ZUGANG ZU ELEKTRIZITÄTSVERSORGUNGSNETZEN (STROMNETZZUGANGSVERORDNUNG - STROMNZV) § 13 JAHRESMEHR- UND JAHRESMINDERMENGEN (1) Die Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen sind verpflichtet, für jeden Lastprofilkunden des Lieferanten eine Prognose über den Jahresverbrauch festzulegen ...
- § 15 StromNZV - Einzelnorm



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Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN ZUGANG ZU ELEKTRIZITÄTSVERSORGUNGSNETZEN (STROMNETZZUGANGSVERORDNUNG - STROMNZV) § 15 ENGPASSMANAGEMENT (1) Betreiber von Übertragungsnetzen haben im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren das Entstehen von Engpässen in ihren Netzen und an den Kuppelstellen zu benachbarten ...
- § 8 AwSV - Einzelnorm



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UMGANG MIT WASSERGEFÄHRDENDEN STOFFEN 1, 2 (AWSV) § 8 SELBSTEINSTUFUNG VON FLÜSSIGEN ODER GASFÖRMIGEN GEMISCHEN; DOKUMENTATION (1) Beabsichtigt ein Betreiber, in einer Anlage mit einem flüssigen oder gasförmigen Gemisch umzugehen, hat er dieses nach Maßgabe der Kriterien von Anlage 1 als nicht wassergefährdend ...
- § 7 44. BImSchV - Einzelnorm



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FEUERUNGS-, GASTURBINEN- UND VERBRENNUNGSMOTORANLAGEN - 44. BIMSCHV) § 7 AUFZEICHNUNGS- UND AUFBEWAHRUNGSPFLICHTEN DES BETREIBERS (1) Der Betreiber einer Feuerungsanlage hat folgende Aufzeichnungen zu führen: 1. Aufzeichnungen über Betriebsstunden, auch bei Inanspruchnahme folgender Regelungen: a) der ...
- § 46 AwSV - Einzelnorm



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VERORDNUNG ÜBER ANLAGEN ZUM UMGANG MIT WASSERGEFÄHRDENDEN STOFFEN 1, 2 (AWSV) § 46 ÜBERWACHUNGS- UND PRÜFPFLICHTEN DES BETREIBERS (1) Der Betreiber hat die Dichtheit der Anlage und die Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen regelmäßig zu kontrollieren. Die zuständige Behörde kann im Einzelfall ...
- § 25 44. BImSchV - Einzelnorm



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* (VERORDNUNG ÜBER MITTELGROßE FEUERUNGS-, GASTURBINEN- UND VERBRENNUNGSMOTORANLAGEN - 44. BIMSCHV) § 25 MESSUNGEN AN GASTURBINENANLAGEN (1) Der Betreiber hat bei Gasturbinenanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 20 Megawatt oder mehr die Emissionen an Kohlenmonoxid sowie an Stickstoffmonoxid und ...
- § 28 44. BImSchV - Einzelnorm



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* (VERORDNUNG ÜBER MITTELGROßE FEUERUNGS-, GASTURBINEN- UND VERBRENNUNGSMOTORANLAGEN - 44. BIMSCHV) § 28 MESSVERFAHREN UND MESSEINRICHTUNGEN (1) Der Betreiber hat sicherzustellen, dass für Messungen die dem Stand der Messtechnik entsprechenden Messverfahren, die den Anforderungen der Anlage 2 Nummer ...
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