zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ANWENDUNG VON PFLANZENSCHUTZMITTELN IN BESTIMMTEN GEBIETEN VON HAMBURG UND NIEDERSACHSEN (ALTES LAND PFLANZENSCHUTZVERORDNUNG - ALTLANDPFLSCHV) § 2 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR DIE ANWENDUNG VON PFLANZENSCHUTZMITTELN Ein Pflanzenschutzmittel ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ZAHLUNG DES ARBEITSENTGELTS AN FEIERTAGEN UND IM KRANKHEITSFALL (ENTGELTFORTZAHLUNGSGESETZ) § 9 MAßNAHMEN DER MEDIZINISCHEN VORSORGE UND REHABILITATION (1) Die Vorschriften der §§ 3 bis 4a und 6 bis 8 gelten entsprechend für die Arbeitsverhinderung ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ANWENDUNG VON PFLANZENSCHUTZMITTELN IN BESTIMMTEN GEBIETEN VON HAMBURG UND NIEDERSACHSEN (ALTES LAND PFLANZENSCHUTZVERORDNUNG - ALTLANDPFLSCHV) § 3 BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR DIE ANWENDUNG VON PFLANZENSCHUTZMITTELN (1) Auf der gesamten ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ZAHLUNG DES ARBEITSENTGELTS AN FEIERTAGEN UND IM KRANKHEITSFALL (ENTGELTFORTZAHLUNGSGESETZ) § 10 WIRTSCHAFTLICHE SICHERUNG FÜR DEN KRANKHEITSFALL IM BEREICH DER HEIMARBEIT (1) In Heimarbeit Beschäftigte (§ 1 Abs. 1 des Heimarbeitsgesetzes ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ANWENDUNG VON PFLANZENSCHUTZMITTELN IN BESTIMMTEN GEBIETEN VON HAMBURG UND NIEDERSACHSEN (ALTES LAND PFLANZENSCHUTZVERORDNUNG - ALTLANDPFLSCHV) § 4 AUFZEICHNUNGS- UND FORTBILDUNGSPFLICHTEN (1) Der Leiter eines landwirtschaftlichen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ZAHLUNG DES ARBEITSENTGELTS AN FEIERTAGEN UND IM KRANKHEITSFALL (ENTGELTFORTZAHLUNGSGESETZ) § 11 FEIERTAGSBEZAHLUNG DER IN HEIMARBEIT BESCHÄFTIGTEN (1) Die in Heimarbeit Beschäftigen (§ 1 Abs. 1 des Heimarbeitsgesetzes) haben gegen den ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ANWENDUNG VON PFLANZENSCHUTZMITTELN IN BESTIMMTEN GEBIETEN VON HAMBURG UND NIEDERSACHSEN (ALTES LAND PFLANZENSCHUTZVERORDNUNG - ALTLANDPFLSCHV) § 5 EINTEILUNG DER GEWÄSSER IN EXPOSITIONSKLASSEN (1) Die zuständige Behörde teilt die ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ZAHLUNG DES ARBEITSENTGELTS AN FEIERTAGEN UND IM KRANKHEITSFALL (ENTGELTFORTZAHLUNGSGESETZ) § 12 UNABDINGBARKEIT Abgesehen von § 4 Abs. 4 kann von den Vorschriften dieses Gesetzes nicht zuungunsten des Arbeitnehmers oder der nach § 10 ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ANWENDUNG VON PFLANZENSCHUTZMITTELN IN BESTIMMTEN GEBIETEN VON HAMBURG UND NIEDERSACHSEN (ALTES LAND PFLANZENSCHUTZVERORDNUNG - ALTLANDPFLSCHV) § 6 ERGÄNZENDE MAßNAHMEN ZUR RISIKOMINDERUNG (1) Ergänzend zu den §§ 3 und 4 ist ein Verfügungsberechtigter ...
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ZAHLUNG DES ARBEITSENTGELTS AN FEIERTAGEN UND IM KRANKHEITSFALL (ENTGELTFORTZAHLUNGSGESETZ) § 13 ÜBERGANGSVORSCHRIFT Ist der Arbeitnehmer von einem Tag nach dem 9. Dezember 1998 bis zum 1. Januar 1999 oder darüber hinaus durch Arbeitsunfähigkeit ...