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Trefferliste für 'handelsgesetzbuchs'
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, umso höher die Genauigkeit.
- § 19 DMBilG - Einzelnorm



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worden sind; 6. der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz erscheinen und die auch nicht nach § 251 des Handelsgesetzbuchs oder auf Grund anderer Vorschriften dieses Gesetzes anzugeben sind, sofern diese Angaben für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung ...
- § 48 SEAG - Einzelnorm



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des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts, eines vom Verwaltungsrat gebilligten Einzelabschlusses nach § 325 Abs. 2a Satz 1 des Handelsgesetzbuchs sowie zur Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns, bei einem Mutterunternehmen (§ 290 Abs. 1, 2 des Handelsgesetzbuchs) auch ...
- § 38 GenG - Einzelnorm



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unterbreiten. Richtet der Aufsichtsrat einer Genossenschaft, die ein Unternehmen von öffentlichem Interesse nach § 316a Satz 2 Nummer 1 oder 2 des Handelsgesetzbuchs ist, einen Prüfungsausschuss ein, so muss dieser die Voraussetzungen des § 36 Absatz 4 erfüllen. Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung ...
- § 22 DMBilG - Einzelnorm



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zu übernehmen, die für die Beurteilung des Konzerns von wesentlicher Bedeutung sind. (2) Im Konzernanhang sind außerdem die nach § 313 Abs. 2 des Handelsgesetzbuchs verlangten Angaben zu machen. § 313 Abs. 3 des Handelsgesetzbuchs ist anzuwenden. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
- § 32 SCEAG - Einzelnorm



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AUFSTELLUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND LAGEBERICHTS (1) Für die Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts gelten die §§ 336 bis 338 des Handelsgesetzbuchs entsprechend. (2) Handelt es sich bei der Europäischen Genossenschaft um ein Kreditinstitut, gelten die §§ 340 bis 340j des Handelsgesetzbuchs ...
- § 32b EStG - Einzelnorm



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ausgerüstet überlassen oder b) an in einem anderen als in einem Drittstaat ansässige Ausrüster, die die Voraussetzungen des § 510 Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs erfüllen, überlassen oder c) insgesamt nur vorübergehend an in einem Drittstaat ansässige Ausrüster, die die Voraussetzungen des § 510 Absatz ...
- § 33 SCEAG - Einzelnorm



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2003 ÜBER DAS STATUT DER EUROPÄISCHEN GENOSSENSCHAFT (SCE) (SCE-AUSFÜHRUNGSGESETZ - SCEAG) § 33 OFFENLEGUNG (1) Für die Offenlegung gilt § 339 des Handelsgesetzbuchs entsprechend. (2) Handelt es sich bei der Europäischen Genossenschaft um ein Kreditinstitut, gelten die §§ 340l und 340o des Handelsgesetzbuchs ...
- § 53 SEAG - Einzelnorm



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(1) Die Strafvorschriften des § 399 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 und Abs. 2, des § 400 und der §§ 402 bis 404a des Aktiengesetzes, der §§ 331 bis 333 des Handelsgesetzbuchs und der §§ 346 bis 349 des Umwandlungsgesetzes sowie die Bußgeldvorschriften des § 405 des Aktiengesetzes und der §§ 334 und 342o des Handelsgesetzbuchs ...
- § 42 GenG - Einzelnorm



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(GENOSSENSCHAFTSGESETZ - GENG) § 42 PROKURA; HANDLUNGSVOLLMACHT (1) Die Genossenschaft kann Prokura nach Maßgabe der §§ 48 bis 53 des Handelsgesetzbuchs erteilen. An die Stelle der Eintragung in das Handelsregister tritt die Eintragung in das Genossenschaftsregister. § 29 gilt entsprechend. (2) Die ...
- § 393 FamFG - Einzelnorm



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IN DEN ANGELEGENHEITEN DER FREIWILLIGEN GERICHTSBARKEIT (FAMFG) § 393 LÖSCHUNG EINER FIRMA (1) Das Erlöschen einer Firma ist gemäß § 31 Abs. 2 des Handelsgesetzbuchs von Amts wegen oder auf Antrag der berufsständischen Organe in das Handelsregister einzutragen. Das Gericht hat den eingetragenen Inhaber ...
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