Übersetzung durch den Sprachendienst des Bundesministeriums des Innern. Translation provided by the Language Service of the Federal Ministry of the Interior. Stand: Die Übersetzung berücksichtigt die Änderung(en) durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Juli 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 167) Version information ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS VERFAHREN DER ERTEILUNG VON SICHERHEITSZERTIFIKATEN UND ANERKENNUNGEN DURCH DAS BUNDESAMT FÜR SICHERHEIT IN DER INFORMATIONSTECHNIK 1 (BSI-ZERTIFIZIERUNGS- UND -ANERKENNUNGSVERORDNUNG - BSIZERTV) § 8 ZERTIFIZIERUNG VON INFORMATIONSTECHNISCHEN ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN VORBEREITUNGSDIENST FÜR DEN GEHOBENEN TECHNISCHEN VERWALTUNGSDIENST DES BUNDES IM VERWENDUNGSBEREICH FERNMELDE- UND ELEKTRONISCHE AUFKLÄRUNG (GTDFMELOAUFKLVDV) § 49 ZULASSUNG ZUR MÜNDLICHEN PRÜFUNG (1) Zur mündlichen Prüfung wird zugelassen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS AUFSPÜREN VON GEWINNEN AUS SCHWEREN STRAFTATEN (GELDWÄSCHEGESETZ - GWG) § 53 HINWEISE AUF VERSTÖßE (1) Die Aufsichtsbehörden errichten ein System zur Annahme von Hinweisen zu potenziellen oder tatsächlichen Verstößen gegen dieses Gesetz ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BAUGESETZBUCH *) (BAUGB) § 210 WIEDEREINSETZUNG (1) Wenn ein Beteiligter ohne Verschulden verhindert war, eine gesetzliche oder auf Grund dieses Gesetzbuchs bestimmte Frist für eine Verfahrenshandlung einzuhalten, so ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE BUNDESANSTALT FÜR FINANZDIENSTLEISTUNGSAUFSICHT (FINANZDIENSTLEISTUNGSAUFSICHTSGESETZ - FINDAG) § 4I ABSEHEN VON EINER ANHÖRUNG Die Bundesanstalt kann innerhalb ihrer gesetzlichen Befugnisse die Erteilung von Auskünften und die Vorlage ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR FÖRDERUNG DER KREISLAUFWIRTSCHAFT UND SICHERUNG DER UMWELTVERTRÄGLICHEN BEWIRTSCHAFTUNG VON ABFÄLLEN (KREISLAUFWIRTSCHAFTSGESETZ - KRWG) § 10 ANFORDERUNGEN AN DIE KREISLAUFWIRTSCHAFT (1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ASYLGESETZ (ASYLG) § 25 ANHÖRUNG (1) Der Ausländer muss selbst die Tatsachen vortragen, die seine Furcht vor Verfolgung oder die Gefahr eines ihm drohenden ernsthaften Schadens begründen, und die erforderlichen Angaben machen. Zu den erforderlichen Angaben ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE STÄNDIGE IMPFKOMMISSION VETERINÄRMEDIZIN (STIKOVET-VERORDNUNG - STIKOVETV) § 6 SACHVERSTÄNDIGE, GUTACHTEN (1) Die Kommission kann schriftlich beschließen, zur Erfüllung ihrer Aufgaben Sachverständige zu hören oder für die Mitarbeit ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis KAPITALANLAGEGESETZBUCH (KAGB) § 51 INLÄNDISCHE ZWEIGNIEDERLASSUNGEN UND GRENZÜBERSCHREITENDER DIENSTLEISTUNGSVERKEHR VON EU-OGAW-VERWALTUNGSGESELLSCHAFTEN (1) Eine EU-OGAW-Verwaltungsgesellschaft darf ohne Erlaubnis der Bundesanstalt über eine inländische ...