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Trefferliste für 'arbeit'

Dokument 301 - 310 von 3798 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
Eingangsformel BDOBuKBMinAAnO - Einzelnorm*
... DER BUNDESDISZIPLINARORDNUNG BEI DEN BUNDESUNMITTELBAREN KÖRPERSCHAFTEN MIT DIENSTHERRNFÄHIGKEIT IM GESCHÄFTSBEREICH DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR ARBEIT UND SOZIALORDNUNG EINGANGSFORMEL  Auf Grund des § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 der Bundesdisziplinarordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juli ...
§ 3 BDOBuKBMinAAnO - Einzelnorm*
... DER BUNDESDISZIPLINARORDNUNG BEI DEN BUNDESUNMITTELBAREN KÖRPERSCHAFTEN MIT DIENSTHERRNFÄHIGKEIT IM GESCHÄFTSBEREICH DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR ARBEIT UND SOZIALORDNUNG § 3 INKRAFTTRETEN, AUßERKRAFTTRETEN Diese Anordnung tritt am 1. August 1993 in Kraft. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz ...
§ 19 FPersV - Einzelnorm*
... ZUR DURCHFÜHRUNG DES FAHRPERSONALGESETZES (FAHRPERSONALVERORDNUNG - FPERSV) § 19 FAHRTENSCHREIBER NACH DEM EUROPÄISCHEN ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE ARBEIT DES IM INTERNATIONALEN STRAßENVERKEHR BESCHÄFTIGTEN FAHRPERSONALS (AETR) Auf Grund des Artikels 3 Absatz 1, des Artikels 10 Absatz 1 und des Artikels ...
§ 2 BDWV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE VERPFLICHTUNG DER BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT ZUR WEITERLEITUNG VON BETRIEBSDATEN AN DIE FÜR DEN ARBEITSSCHUTZ ZUSTÄNDIGEN OBERSTEN LANDESBEHÖRDEN (BETRIEBSDATENWEITERLEITUNGSVERORDNUNG - BDWV) § 2  Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2018 ...
Schlussformel BDWV - Einzelnorm*
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE VERPFLICHTUNG DER BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT ZUR WEITERLEITUNG VON BETRIEBSDATEN AN DIE FÜR DEN ARBEITSSCHUTZ ZUSTÄNDIGEN OBERSTEN LANDESBEHÖRDEN (BETRIEBSDATENWEITERLEITUNGSVERORDNUNG - BDWV) SCHLUSSFORMEL  Der Bundesrat hat zugestimmt. * ...
§ 11 ASG - Einzelnorm*
... DES SCHUTZES DER ZIVILBEVÖLKERUNG (ARBEITSSICHERSTELLUNGSGESETZ) § 11 VERPFLICHTUNGSBEHÖRDEN (1) Verpflichtungsbehörde ist die Agentur für Arbeit. Örtlich zuständig ist die Agentur für Arbeit, in deren Bezirk der Betrieb oder die Dienststelle liegt, in dem der zu Verpflichtende beschäftigt ist. Für ...
§ 26 ASG - Einzelnorm*
... DER ZIVILBEVÖLKERUNG (ARBEITSSICHERSTELLUNGSGESETZ) § 26 KOSTEN DES VERPFLICHTUNGS- UND ZUSTIMMUNGSVERFAHRENS Das Verfahren vor der Agentur für Arbeit ist kostenfrei. Notwendige Auslagen, die einer Person durch das Verfahren entstanden sind, werden ihr von der Agentur für Arbeit erstattet. Die Kosten ...
§ 3 HdBALBV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE LEISTUNGSBEZÜGE UND ZULAGEN AN DER HOCHSCHULE DER BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT (HDBA-LEISTUNGSBEZÜGE-VERORDNUNG - HDBALBV) § 3 BESONDERE LEISTUNGSBEZÜGE (1) Für Leistungen in den Bereichen Forschung, Lehre, Weiterbildung oder Nachwuchsförderung ...
§ 4 HdBALBV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE LEISTUNGSBEZÜGE UND ZULAGEN AN DER HOCHSCHULE DER BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT (HDBA-LEISTUNGSBEZÜGE-VERORDNUNG - HDBALBV) § 4 FUNKTIONSLEISTUNGSBEZÜGE (1) Funktionsleistungsbezüge können für die Zeit gewährt werden, in der die Professorin ...
§ 5 HdBALBV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE LEISTUNGSBEZÜGE UND ZULAGEN AN DER HOCHSCHULE DER BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT (HDBA-LEISTUNGSBEZÜGE-VERORDNUNG - HDBALBV) § 5 FORSCHUNGS- UND LEHRZULAGE (1) Einer Professorin oder einem Professor kann eine Forschungs- und Lehrzulage gewährt ...
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