zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZU DEM ABKOMMEN VOM 3. DEZEMBER 1980 ZWISCHEN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND UND DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG AUF DEM GEBIET DER NACHLAß-, ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUERN ART 2 (1) Soweit das Abkommen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ZAHLUNG DES ARBEITSENTGELTS AN FEIERTAGEN UND IM KRANKHEITSFALL (ENTGELTFORTZAHLUNGSGESETZ) § 3A ANSPRUCH AUF ENTGELTFORTZAHLUNG BEI SPENDE VON ORGANEN, GEWEBEN ODER BLUT ZUR SEPARATION VON BLUTSTAMMZELLEN ODER ANDEREN BLUTBESTANDTEILEN ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZU DEM ABKOMMEN VOM 3. DEZEMBER 1980 ZWISCHEN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND UND DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG AUF DEM GEBIET DER NACHLAß-, ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUERN ART 3 Wird ein Antrag im Sinne ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ZAHLUNG DES ARBEITSENTGELTS AN FEIERTAGEN UND IM KRANKHEITSFALL (ENTGELTFORTZAHLUNGSGESETZ) § 4 HÖHE DES FORTZUZAHLENDEN ARBEITSENTGELTS (1) Für den in § 3 Abs. 1 oder in § 3a Absatz 1 bezeichneten Zeitraum ist dem Arbeitnehmer das ihm ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZU DEM ABKOMMEN VOM 3. DEZEMBER 1980 ZWISCHEN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND UND DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG AUF DEM GEBIET DER NACHLAß-, ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUERN ART 4 Dieses Gesetz gilt auch ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ZAHLUNG DES ARBEITSENTGELTS AN FEIERTAGEN UND IM KRANKHEITSFALL (ENTGELTFORTZAHLUNGSGESETZ) § 4A KÜRZUNG VON SONDERVERGÜTUNGEN Eine Vereinbarung über die Kürzung von Leistungen, die der Arbeitgeber zusätzlich zum laufenden Arbeitsentgelt ...
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZU DEM ABKOMMEN VOM 3. DEZEMBER 1980 ZWISCHEN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND UND DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG AUF DEM GEBIET DER NACHLAß-, ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUERN ART 5 (1) Dieses Gesetz tritt am Tag ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ZAHLUNG DES ARBEITSENTGELTS AN FEIERTAGEN UND IM KRANKHEITSFALL (ENTGELTFORTZAHLUNGSGESETZ) § 5 ANZEIGE- UND NACHWEISPFLICHTEN (1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer ...
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZUSTÄNDIGKEIT DER DEUTSCHE BAHN AKTIENGESELLSCHAFT FÜR ENTSCHEIDUNGEN IN ANGELEGENHEITEN DER ZUGEWIESENEN BEAMTEN DES BUNDESEISENBAHNVERMÖGENS (DBAG-ZUSTÄNDIGKEITSVERORDNUNG - DBAGZUSTV) EINGANGSFORMEL Auf Grund des § 12 Abs. 6 und des § ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ZAHLUNG DES ARBEITSENTGELTS AN FEIERTAGEN UND IM KRANKHEITSFALL (ENTGELTFORTZAHLUNGSGESETZ) § 6 FORDERUNGSÜBERGANG BEI DRITTHAFTUNG (1) Kann der Arbeitnehmer auf Grund gesetzlicher Vorschriften von einem Dritten Schadensersatz wegen des ...