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Trefferliste für 'energie'

Dokument 301 - 310 von 1974 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 3 BMWiEBVerfPAktV - Einzelnorm*
... VERORDNUNG ZUR WEITERFÜHRUNG PAPIERGEBUNDENER AKTEN IN BUßGELDVERFAHREN IM GESCHÄFTSBEREICH DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR WIRTSCHAFT UND ENERGIE § 3 INKRAFTTRETEN Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback ...
§ 57e BBergG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESBERGGESETZ (BBERGG) § 57E VERFAHREN IM ZUSAMMENHANG MIT VORHABEN ZUR ERZEUGUNG VON ENERGIE AUS ERNEUERBAREN QUELLEN SOWIE MIT VORHABEN ZUR UNTERGRUNDSPEICHERUNG VON WÄRME ODER WASSERSTOFF (1) Für die Zulassung von Betriebsplänen für Vorhaben im ...
§ 3 WSF-ÜV - Einzelnorm*
...  ANTRAGSREGISTRIERUNG (1) Anträge von Unternehmen auf Maßnahmen nach dem Stabilisierungsfondsgesetz sind bei dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie einzureichen. Anträge, die durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau zu prüfen sind, werden ihr unmittelbar durch das Bundesministerium für Wirtschaft ...
§ 20 MilchFettG - Einzelnorm*
... UND FETTEN (MILCH- UND FETTGESETZ) § 20 PREISREGELUNG (1) Das Bundesministerium kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 1. durch Rechtsverordnung für das Gebiet des Bundes oder mehrere Länder Preise für Milch, Butter, Schmalz, sonstige Speisefette und -öle, inländische ...
§ 1 BAMBGebV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BESONDERE GEBÜHRENVERORDNUNG DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR WIRTSCHAFT UND ENERGIE FÜR INDIVIDUELL ZURECHENBARE ÖFFENTLICHE LEISTUNGEN DER BUNDESANSTALT FÜR MATERIALFORSCHUNG UND -PRÜFUNG (BAM BESONDERE GEBÜHRENVERORDNUNG - BAMBGEBV) § 1 ERHEBUNG VON GEBÜHREN ...
§ 3 BAMBGebV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BESONDERE GEBÜHRENVERORDNUNG DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR WIRTSCHAFT UND ENERGIE FÜR INDIVIDUELL ZURECHENBARE ÖFFENTLICHE LEISTUNGEN DER BUNDESANSTALT FÜR MATERIALFORSCHUNG UND -PRÜFUNG (BAM BESONDERE GEBÜHRENVERORDNUNG - BAMBGEBV) § 3 ÜBERGANGSVORSCHRIFTEN ...
§ 4 BAMBGebV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BESONDERE GEBÜHRENVERORDNUNG DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR WIRTSCHAFT UND ENERGIE FÜR INDIVIDUELL ZURECHENBARE ÖFFENTLICHE LEISTUNGEN DER BUNDESANSTALT FÜR MATERIALFORSCHUNG UND -PRÜFUNG (BAM BESONDERE GEBÜHRENVERORDNUNG - BAMBGEBV) § 4 INKRAFTTRETEN; AUßERKRAFTTRETEN ...
Anlage BAMBGebV - Einzelnorm*
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BESONDERE GEBÜHRENVERORDNUNG DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR WIRTSCHAFT UND ENERGIE FÜR INDIVIDUELL ZURECHENBARE ÖFFENTLICHE LEISTUNGEN DER BUNDESANSTALT FÜR MATERIALFORSCHUNG UND -PRÜFUNG (BAM BESONDERE GEBÜHRENVERORDNUNG - BAMBGEBV) ANLAGE (ZU § 2 ABSATZ 1 SATZ ...
§ 3 VerstromG 3 - Einzelnorm*
... durch Zuschüsse in Höhe der Wärmepreisdifferenz und zu den sonstigen Betriebsmehrkosten nach Richtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie; ein Zuschuß nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Zweiten Verstromungsgesetzes wird nicht mehr gewährt. In den Richtlinien ist der Zuschuß zu den sonstigen ...
§ 14 VerstromG 3 - Einzelnorm*
...  BEIRAT (1) Bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird ein Beirat gebildet. Er berät das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bei der Festsetzung des Prozentsatzes nach § 8 Abs. 4 und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bei der Durchführung des Gesetzes ...
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