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Trefferliste für 'kreditwesengesetzes'
Dokument 301 - 310 von 636 Treffer,
je mehr
, umso höher die Genauigkeit.
- § 9 DeckRegV - Einzelnorm



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muss beweissicher dokumentiert werden. 6. Ist der Deckungswert zugunsten der Pfandbriefbank in ein Refinanzierungsregister nach § 22a oder § 22b des Kreditwesengesetzes eingetragen, ist dies in Spalte 6 zu vermerken. Das registerführende Unternehmen und der Zeitpunkt (Datum, Uhrzeit) der Eintragung ...
- § 10 RSFAV - Einzelnorm



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benötigt wird, ist vom Reisesicherungsfonds als Sichteinlagen bei CRR-Kreditinstituten im Sinne des § 1 Absatz 3d Satz 1 des Kreditwesengesetzes vorzuhalten. Geringe Beträge dürfen als Bargeld vorgehalten werden. (2) Im Übrigen ist das Fondsvermögen in auf Euro lautenden, hochliquiden und risikoarmen ...
- § 43 KAGB - Einzelnorm



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Zahlungsunfähigkeit, der Überschuldung oder der drohenden Zahlungsunfähigkeit einer Kapitalverwaltungsgesellschaft ist § 46b Absatz 1, 1a und 3 des Kreditwesengesetzes entsprechend anzuwenden. (2) Die Gläubiger sind über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens in entsprechender Anwendung des § 46f des ...
- § 5 FinStabG - Einzelnorm



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und die Deutsche Bundesbank regeln einvernehmlich die Einzelheiten der Übermittlung dieser Informationen. Die in § 9 Absatz 1 Satz 1 des Kreditwesengesetzes, in § 21 Absatz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes, in § 19 Absatz 1 des Wertpapierprospektgesetzes, in § 9 Absatz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ...
- § 25 FKAG - Einzelnorm



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nach Maßgabe des Artikels 9 der Richtlinie 2002/87/EG verfügen. §§ 23, 26, 27, 29 und 30 des Versicherungsaufsichtsgesetzes und § 25a Absatz 1 des Kreditwesengesetzes gelten entsprechend mit der Maßgabe, dass die in § 24 Absatz 2 Satz 2, auch in Verbindung mit § 293 Absatz 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes ...
- § 14 GroMiKV - Einzelnorm



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NACH DEM KREDITWESENGESETZ 1 (GROßKREDIT- UND MILLIONENKREDITVERORDNUNG - GROMIKV) § 14 BESTIMMUNG DES KREDITNEHMERS (1) Für die Zwecke des § 14 des Kreditwesengesetzes ist der Kreditnehmer 1. bei Forderungen der Forderungsschuldner, 2. bei Anteilen an Unternehmen einschließlich Personenhandelsgesellschaften ...
- § 19 BörsG - Einzelnorm



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, es ist ein Kreditinstitut, ein Finanzdienstleistungsinstitut, ein Wertpapierinstitut oder ein nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 des Kreditwesengesetzes tätiges Unternehmen, das zum Betreiben des Finanzkommissionsgeschäfts im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 oder zur Erbringung einer ...
- § 4 PfandBG - Einzelnorm



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1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 zugeordnet worden ist, c) die nicht derselben Gruppe im Sinne des § 10a Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 Satz 1 des Kreditwesengesetzes wie die Pfandbriefbank angehören und d) die, sofern nach Artikel 2 Absatz 5 der Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und ...
- § 8 BauSparkG - Einzelnorm



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GESETZ ÜBER BAUSPARKASSEN § 8 RISIKOMANAGEMENT, BAUSPARTECHNISCHE SIMULATIONSMODELLE (1) Die Bausparkasse muss über ein dem § 25a Absatz 1 des Kreditwesengesetzes entsprechendes, auf ihre Belange ausgerichtetes eigenständiges Risikomanagementsystem verfügen. Dies umfasst insbesondere auch Verfahren ...
- Art 97 § 19a EGAO - Einzelnorm



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31. Dezember 2024 geltenden Fassung noch nicht abgelaufen ist. (3) Bei Steuerpflichtigen, die 1. Institute im Sinne des § 1 Absatz 1b des Kreditwesengesetzes sind, einschließlich Zweigstellen nach § 53 des Kreditwesengesetzes, 2. der Aufsicht nach § 1 Absatz 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes unterliegen ...
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