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Trefferliste für 'rente'
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- § 266 SGB 6 - Einzelnorm



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1 DES GESETZES V. 18. DEZEMBER 1989, BGBL. I S. 2261, 1990 I S. 1337) § 266 ERHÖHUNG DES GRENZBETRAGS Bestand am 31. Dezember 1991 Anspruch auf eine Rente nach den Vorschriften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne das Beitrittsgebiet und auf eine Rente aus der Unfallversicherung, ist Grenzbetrag ...
- § 31 FRG - Einzelnorm



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Träger der Sozialversicherung oder einer anderen Stelle außerhalb der Bundesrepublik Deutschland für die nach Bundesrecht anzurechnenden Zeiten eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder an Stelle einer solchen eine andere Leistung gewährt, so ruht die Rente in Höhe des in Euro umgerechneten ...
- § 5 16. RAG - Einzelnorm



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Leistungszuschlag und den nach § 75 Abs. 1 Satz 2 des Reichsknappschaftsgesetzes zu belassenden Betrag. Ergibt sich bei erneuter Prüfung, daß die Rente unrichtig festgestellt, umgestellt oder nach Maßgabe des Ersten bis Fünfzehnten Rentenanpassungsgesetzes angepaßt worden ist, so tritt an die Stelle ...
- § 6 16. RAG - Einzelnorm



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ohne Kinderzuschuß und ohne Leistungszuschlag sowie Hinterbliebenenrenten aus Versicherungsfällen nach dem 31. Dezember 1956, die mit einer Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung zusammentreffen und nach § 4 dieses Artikels angepaßt werden, dürfen zusammen die in den §§ 1278, 1279 der Reichsversicherungsordnung ...
- § 307c SGB 6 - Einzelnorm



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Neuberechnung ohne weitere Ermittlungen aus den bekannten Daten vorgenommen. (3) Unterschreitet der Monatsbetrag der nach Absatz 1 neu berechneten Rente den Monatsbetrag der zuletzt vor der Neuberechnung gezahlten Rente, wird dieser solange weitergezahlt, bis die neu berechnete Rente den weiterzuzahlenden ...
- § 5 20. RAG - Einzelnorm



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Leistungszuschlag und den nach § 75 Abs. 1 Satz 2 des Reichsknappschaftsgesetzes zu belassenden Betrag. Ergibt sich bei erneuter Prüfung, daß die Rente unrichtig festgestellt, umgestellt oder nach Maßgabe des Ersten bis Neunzehnten Rentenanpassungsgesetzes angepaßt worden ist, so tritt an die Stelle ...
- § 19 BRüG - Einzelnorm



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GLEICHGESTELLTER RECHTSTRÄGER (BUNDESRÜCKERSTATTUNGSGESETZ - BRÜG) § 19 Bei rückerstattungsrechtlichen Schadensersatzansprüchen auf Zahlung einer Rente werden die bis zum 31. März 1956 fällig gewesenen Beträge mit der Maßgabe zusammengerechnet, daß die Reichsmarkbeträge im Verhältnis 10:1 in Deutsche ...
- § 269 SGB 6 - Einzelnorm



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STEIGERUNGSBETRÄGE (1) Für Beiträge der Höherversicherung und für Beiträge nach § 248 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 werden zusätzlich zum Monatsbetrag einer Rente Steigerungsbeträge geleistet. Diese betragen bei einer Rente aus eigener Versicherung bei Zahlung des Beitrags im Alter bis zu 30 Jahren 1,6667 vom ...
- § 6 20. RAG - Einzelnorm



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ohne Kinderzuschuß und ohne Leistungszuschlag sowie Hinterbliebenenrenten aus Versicherungsfällen nach dem 31. Dezember 1956, die mit einer Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung zusammentreffen und nach § 4 dieses Artikels angepaßt werden, dürfen zusammen die in den §§ 1278 und 1279 der Reichsversicherungsordnung ...
- § 11 RÜG - Einzelnorm



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Aufwendungen für die Familie überwiegend erbracht und b) zum Zeitpunkt seines Todes die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bezug einer Rente erfüllt hatte.Als Kinder werden zum Haushalt des Berechtigten gehörende 1. eigene Kinder, 2. Kinder des Verstorbenen, 3. Enkelkinder und 4. Kinder, die ...
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