Logo Bundesministerium der Justiz und für VerbraucherschutzLogo Bundesamt für Justiz

Volltextsuche - Trefferliste

Trefferliste für 'famfg'

Dokument 311 - 320 von 548 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 379 FamFG - Einzelnorm**
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS VERFAHREN IN FAMILIENSACHEN UND IN DEN ANGELEGENHEITEN DER FREIWILLIGEN GERICHTSBARKEIT (FAMFG) § 379 MITTEILUNGSPFLICHTEN DER BEHÖRDEN (1) Die Gerichte, die Staatsanwaltschaften, die Polizei- und Gemeindebehörden sowie die Notare haben die ihnen ...
§ 480 FamFG - Einzelnorm**
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS VERFAHREN IN FAMILIENSACHEN UND IN DEN ANGELEGENHEITEN DER FREIWILLIGEN GERICHTSBARKEIT (FAMFG) § 480 ZAHLUNGSSPERRE (1) Bezweckt das Aufgebotsverfahren die Kraftloserklärung eines auf den Inhaber lautenden Papiers, so hat das Gericht auf Antrag ...
§ 10 FamFG - Einzelnorm**
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS VERFAHREN IN FAMILIENSACHEN UND IN DEN ANGELEGENHEITEN DER FREIWILLIGEN GERICHTSBARKEIT (FAMFG) § 10 BEVOLLMÄCHTIGTE (1) Soweit eine Vertretung durch Rechtsanwälte nicht geboten ist, können die Beteiligten das Verfahren selbst betreiben. (2) Die ...
§ 105 FamFG - Einzelnorm**
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS VERFAHREN IN FAMILIENSACHEN UND IN DEN ANGELEGENHEITEN DER FREIWILLIGEN GERICHTSBARKEIT (FAMFG) § 105 ANDERE VERFAHREN In anderen Verfahren nach diesem Gesetz sind die deutschen Gerichte zuständig, wenn ein deutsches Gericht örtlich zuständig ...
§ 188 FamFG - Einzelnorm**
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS VERFAHREN IN FAMILIENSACHEN UND IN DEN ANGELEGENHEITEN DER FREIWILLIGEN GERICHTSBARKEIT (FAMFG) § 188 BETEILIGTE (1) Zu beteiligen sind 1. in Verfahren nach § 186 Nr. 1 a) der Annehmende und der Anzunehmende, b) die Eltern des Anzunehmenden, wenn ...
§ 286 FamFG - Einzelnorm**
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS VERFAHREN IN FAMILIENSACHEN UND IN DEN ANGELEGENHEITEN DER FREIWILLIGEN GERICHTSBARKEIT (FAMFG) § 286 INHALT DER BESCHLUSSFORMEL (1) Die Beschlussformel enthält im Fall der Bestellung eines Betreuers auch 1. die Bezeichnung des Aufgabenkreises ...
§ 380 FamFG - Einzelnorm**
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS VERFAHREN IN FAMILIENSACHEN UND IN DEN ANGELEGENHEITEN DER FREIWILLIGEN GERICHTSBARKEIT (FAMFG) § 380 BETEILIGUNG DER BERUFSSTÄNDISCHEN ORGANE; BESCHWERDERECHT (1) Die Registergerichte werden bei der Vermeidung unrichtiger Eintragungen, der Berichtigung ...
§ 481 FamFG - Einzelnorm**
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS VERFAHREN IN FAMILIENSACHEN UND IN DEN ANGELEGENHEITEN DER FREIWILLIGEN GERICHTSBARKEIT (FAMFG) § 481 ENTBEHRLICHKEIT DES ZEUGNISSES NACH § 471 ABS. 2 Wird die Zahlungssperre angeordnet, bevor seit der Zeit des glaubhaft gemachten Verlustes Zins ...
§ 11 FamFG - Einzelnorm**
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS VERFAHREN IN FAMILIENSACHEN UND IN DEN ANGELEGENHEITEN DER FREIWILLIGEN GERICHTSBARKEIT (FAMFG) § 11 VERFAHRENSVOLLMACHT Die Vollmacht ist schriftlich zu den Gerichtsakten einzureichen. Sie kann nachgereicht werden; hierfür kann das Gericht eine ...
§ 106 FamFG - Einzelnorm**
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS VERFAHREN IN FAMILIENSACHEN UND IN DEN ANGELEGENHEITEN DER FREIWILLIGEN GERICHTSBARKEIT (FAMFG) § 106 KEINE AUSSCHLIEßLICHE ZUSTÄNDIGKEIT Die Zuständigkeiten in diesem Unterabschnitt sind nicht ausschließlich. * zum Seitenanfang * Impressum * ...
Seite: prev 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 next

neue Volltext-Suche