Übersetzung durch den Sprachendienst des Bundesministeriums für Gesundheit Translation provided by the Language Service of the Federal Ministry of Health Stand: Die Übersetzung berücksichtigt die Änderung(en) durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 324) Version information ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE BEAUFSICHTIGUNG DER VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN (VERSICHERUNGSAUFSICHTSGESETZ - VAG) § 305 BEFRAGUNG, AUSKUNFTSPFLICHT (1) Die Aufsichtsbehörde ist befugt, 1. von den Versicherungsunternehmen, den Mitgliedern ihrer Organe, ihren Beschäftigten ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE RECHNUNGSLEGUNG VON VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN (VERSICHERUNGSUNTERNEHMENS-RECHNUNGSLEGUNGSVERORDNUNG - RECHVERSV) § 31 SONSTIGE VERSICHERUNGSTECHNISCHE RÜCKSTELLUNGEN (1) Zu dem Posten "Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis SOZIALGESETZBUCH (SGB) - ELFTES BUCH (XI) - SOZIALE PFLEGEVERSICHERUNG (ARTIKEL 1 DES GESETZES VOM 26. MAI 1994, BGBL. I S. 1014) § 129 WARTEZEIT BEI FÖRDERFÄHIGEN PFLEGE-ZUSATZVERSICHERUNGEN Soweit im Vertrag über eine gemäß § 127 Absatz 2 förderfähige ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUM ELTERNGELD UND ZUR ELTERNZEIT (BUNDESELTERNGELD- UND ELTERNZEITGESETZ - BEEG) § 4 BEZUGSDAUER, ANSPRUCHSUMFANG (1) Elterngeld wird als Basiselterngeld oder als Elterngeld Plus gewährt. Es kann ab dem Tag der Geburt bezogen werden. Basiselterngeld ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE HAFTPFLICHTVERSICHERUNG FÜR AUSLÄNDISCHE KRAFTFAHRZEUGE UND KRAFTFAHRZEUGANHÄNGER (AUSLANDSFAHRZEUG-PFLICHTVERSICHERUNGSGESETZ - AUSLPFLVG) § 7 FORTBESTEHEN DER LEISTUNGSPFLICHT GEGENÜBER DRITTEN (1) Bei einer Grenzversicherung nach § ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE BEAUFSICHTIGUNG DER VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN (VERSICHERUNGSAUFSICHTSGESETZ - VAG) § 307 SONDERBEAUFTRAGTER (1) Die Aufsichtsbehörde kann einen Sonderbeauftragten bestellen, diesen mit der Wahrnehmung von Aufgaben bei einem Unternehmen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE HAFTPFLICHTVERSICHERUNG FÜR AUSLÄNDISCHE KRAFTFAHRZEUGE UND KRAFTFAHRZEUGANHÄNGER (AUSLANDSFAHRZEUG-PFLICHTVERSICHERUNGSGESETZ - AUSLPFLVG) § 10 LEISTUNGSPFLICHT DES DEUTSCHEN BÜROS GRÜNE KARTE (1) Liegen die Voraussetzungen des § 9 Absatz ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE HAFTPFLICHTVERSICHERUNG FÜR AUSLÄNDISCHE KRAFTFAHRZEUGE UND KRAFTFAHRZEUGANHÄNGER (AUSLANDSFAHRZEUG-PFLICHTVERSICHERUNGSGESETZ - AUSLPFLVG) § 11 FORTBESTEHEN DER LEISTUNGSPFLICHT DES DEUTSCHEN BÜROS GRÜNE KARTE (1) Das Deutsche Büro Grüne ...