zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER AUßERGERICHTLICHE RECHTSDIENSTLEISTUNGEN (RECHTSDIENSTLEISTUNGSGESETZ - RDG) § 13H AUFSICHTSMAßNAHMEN (1) Das Bundesamt für Justiz übt die Aufsicht über die Einhaltung dieses Gesetzes aus. Die Aufsicht umfasst zudem die Einhaltung anderer ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STEUERBERATUNGSGESETZ (STBERG) § 67 BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG (1) Selbständige Steuerberater und Steuerbevollmächtigte sind verpflichtet, sich gegen die sich aus ihrer Berufstätigkeit nach den §§ 33 und 57 Absatz 3 Nummer 2 und 3 ergebenden Haftpflichtgefahren ...
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER INFORMATIONSPFLICHTEN BEI VERSICHERUNGSVERTRÄGEN *) (VVG-INFORMATIONSPFLICHTENVERORDNUNG - VVG-INFOV) EINGANGSFORMEL Auf Grund des § 7 Abs. 2 und 3 des Versicherungsvertragsgesetzes vom 23. November 2007 (BGBl. I S. 2631) verordnet das Bundesministerium ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG BETREFFEND DIE AUFSICHT ÜBER DIE GESCHÄFTSTÄTIGKEIT IN DER PRIVATEN KRANKENVERSICHERUNG (KRANKENVERSICHERUNGSAUFSICHTSVERORDNUNG - KVAV) § 25 LEISTUNGEN WEGEN SCHWANGERSCHAFT UND MUTTERSCHAFT Als Leistungen wegen Schwangerschaft und Mutterschaft ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER INFORMATIONSPFLICHTEN BEI VERSICHERUNGSVERTRÄGEN *) (VVG-INFORMATIONSPFLICHTENVERORDNUNG - VVG-INFOV) § 1 INFORMATIONSPFLICHTEN BEI ALLEN VERSICHERUNGSZWEIGEN (1) Der Versicherer hat dem Versicherungsnehmer gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 des ...
Übersetzung durch Ute Reusch Translation provided by Ute Reusch Stand: Die Übersetzung berücksichtigt die Änderung(en) des Gesetzes durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 389) Version information: The translation includes the amendment(s) to the Act by Article 3 of the ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM BÜRGERLICHEN GESETZBUCHE § 32 ÜBERGANGSVORSCHRIFT ZUM GESETZ ZUR UMSETZUNG DER VERBRAUCHERRECHTERICHTLINIE UND ZUR ÄNDERUNG DES GESETZES ZUR REGELUNG DER WOHNUNGSVERMITTLUNG (1) Auf einen vor dem 13. Juni 2014 abgeschlossenen Verbrauchervertrag ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER INFORMATIONSPFLICHTEN BEI VERSICHERUNGSVERTRÄGEN *) (VVG-INFORMATIONSPFLICHTENVERORDNUNG - VVG-INFOV) § 6 INFORMATIONSPFLICHTEN WÄHREND DER LAUFZEIT DES VERTRAGES (1) Der Versicherer hat dem Versicherungsnehmer während der Laufzeit des ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE BEAUFSICHTIGUNG DER VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN (VERSICHERUNGSAUFSICHTSGESETZ - VAG) § 11 VERSAGUNG UND BESCHRÄNKUNG DER ERLAUBNIS (1) Die Aufsichtsbehörde versagt die Erlaubnis, wenn 1. nach dem Geschäftsplan und den nach § 9 Absatz 2 bis ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis SATZUNG DER PENSIONSKASSE DEUTSCHER EISENBAHNEN UND STRAßENBAHNEN VVAG KÖLN (ANLAGE ZUR VERORDNUNG ÜBER DIE FESTSTELLUNG DER SATZUNG DER PENSIONSKASSE DEUTSCHER EISENBAHNEN UND STRAßENBAHNEN VVAG) § 20C VERJÄHRUNGSFRIST Der Anspruch auf Rente, der Anspruch ...