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Bundeswehr, die Bundespolizei sowie für Zwecke des Zivil- und Katastrophenschutzes an Bund oder Länder abgegeben oder die nach § 79 Absatz 4a vom Bundesministerium beschafft und in den Verkehr gebracht werden. Die zuständigen Bundesministerien oder, soweit Arzneimittel an Länder abgegeben werden, die ...
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. 1221) geändert und § 6 Absatz 3a durch Artikel 1 Nummer 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2965) eingefügt worden sind, verordnet das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, – des § 6 Absatz 1 Nummer 5a und 7 in Verbindung mit Absatz 2a des Straßenverkehrsgesetzes ...
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REPUBLIK ÜBER DIE GRENZÜBERSCHREITENDE ZUSAMMENARBEIT IM GESUNDHEITSBEREICH UND ZU DER VERWALTUNGSVEREINBARUNG VOM 9. MÄRZ 2006 ZWISCHEN DEM BUNDESMINISTERIUM FÜR GESUNDHEIT DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND UND DEM MINISTER FÜR GESUNDHEIT UND SOLIDARITÄT DER FRANZÖSISCHEN REPUBLIK ÜBER DIE DURCHFÜHRUNGSMODALITÄTEN ...