zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG BETREFFEND DIE AUFSICHT ÜBER DIE GESCHÄFTSTÄTIGKEIT IN DER PRIVATEN KRANKENVERSICHERUNG (KRANKENVERSICHERUNGSAUFSICHTSVERORDNUNG - KVAV) § 13 ANRECHNUNG DER ERWORBENEN RECHTE UND DER ALTERUNGSRÜCKSTELLUNG BEI EINEM TARIFWECHSEL (1) Bei einem ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON BEWACHUNGSUNTERNEHMEN AUF SEESCHIFFEN (SEESCHIFFBEWACHUNGSVERORDNUNG - SEEBEWACHV) § 12 BETRIEBSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG (1) Bewachungsunternehmen sind verpflichtet, für sich und die eingesetzten Wachpersonen zur Deckung ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG BETREFFEND DIE AUFSICHT ÜBER DIE GESCHÄFTSTÄTIGKEIT IN DER PRIVATEN KRANKENVERSICHERUNG (KRANKENVERSICHERUNGSAUFSICHTSVERORDNUNG - KVAV) § 14 ÜBERTRAGUNGSWERT (1) Der Übertragungswert gemäß § 146 Absatz 1 Nummer 5 des Versicherungsaufsichtsgesetzes ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN VERSORGUNGSAUSGLEICH (VERSORGUNGSAUSGLEICHSGESETZ - VERSAUSGLG) § 46 SONDERVORSCHRIFTEN FÜR ANRECHTE AUS PRIVATVERSICHERUNGEN Für die Bewertung eines Anrechts aus einem privaten Versicherungsvertrag sind die Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis PATENTANWALTSORDNUNG (PAO) § 45 BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG (1) Der Patentanwalt ist verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung der sich aus seiner Berufstätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden abzuschließen und ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE BEAUFSICHTIGUNG DER VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN (VERSICHERUNGSAUFSICHTSGESETZ - VAG) § 139 ÜBERSCHUSSBETEILIGUNG (1) Die für die Überschussbeteiligung der Versicherten bestimmten Beträge sind, soweit sie den Versicherten nicht unmittelbar ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE BEAUFSICHTIGUNG DER VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN (VERSICHERUNGSAUFSICHTSGESETZ - VAG) § 140 RÜCKSTELLUNG FÜR BEITRAGSRÜCKERSTATTUNG (1) Die der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zugewiesenen Beträge dürfen nur für die Überschussbeteiligung ...
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER RABATTE FÜR ARZNEIMITTEL § 1 ANSPRUCH AUF ABSCHLÄGE Die pharmazeutischen Unternehmer haben den Unternehmen der privaten Krankenversicherung und den Trägern der Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach beamtenrechtlichen Vorschriften ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE BEAUFSICHTIGUNG DER VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN (VERSICHERUNGSAUFSICHTSGESETZ - VAG) § 48B SONDERVERGÜTUNGS- UND PROVISIONSABGABEVERBOT (1) Versicherungsunternehmen und Versicherungsvermittlern im Sinne von § 59 Absatz 1 des Versicherungsvertragsgesetzes ...
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE SCHLICHTUNGSSTELLE FÜR DIE BEILEGUNG VON VERBRAUCHERSTREITIGKEITEN BEI FERNABSATZVERTRÄGEN ÜBER VERSICHERUNGEN (VVG-SCHLICHTUNGSSTELLENVERORDNUNG - SSTELLV-VVG) EINGANGSFORMEL Auf Grund des § 48e Abs. 2 Satz 1 des Versicherungsvertragsgesetzes ...