zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE SCHIFFSSICHERHEIT IN DER BINNENSCHIFFFAHRT 1 , 2 (BINNENSCHIFFSUNTERSUCHUNGSORDNUNG - BINSCHUO) § 13 AUFLAGEN FÜR EINE FAHRTAUGLICHKEITSBESCHEINIGUNG Liegen die Voraussetzungen des § 48 oder § 49 des Verwaltungsverfahrensgesetzes ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS VERFAHREN ZUR ZUSAMMENARBEIT DER BUNDESOBERBEHÖRDEN UND DER ETHIK-KOMMISSIONEN BEI DER BEWERTUNG VON ANTRÄGEN AUF GENEHMIGUNG VON KLINISCHEN PRÜFUNGEN MIT ARZNEIMITTELN*) (KLINISCHE PRÜFUNG-BEWERTUNGSVERFAHREN-VERORDNUNG - KPBV) § ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR REGELUNG DER GENTECHNIK (GENTECHNIKGESETZ - GENTG) § 16D ENTSCHEIDUNG DER BEHÖRDE BEI INVERKEHRBRINGEN (1) Die zuständige Bundesoberbehörde entscheidet im Rahmen der Genehmigung des Inverkehrbringens eines Produkts, das gentechnisch veränderte ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER EINE BERUFSORDNUNG DER WIRTSCHAFTSPRÜFER (WIRTSCHAFTSPRÜFERORDNUNG - WPO) § 58A MITGLIEDERAKTEN (1) Die Wirtschaftsprüferkammer führt zur Erfüllung ihrer Aufgaben Akten über ihre Mitglieder (§ 58). Mitgliederakten können teilweise oder vollständig ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR VERHÜTUNG UND BEKÄMPFUNG VON INFEKTIONSKRANKHEITEN BEIM MENSCHEN (INFEKTIONSSCHUTZGESETZ - IFSG) § 48 RÜCKNAHME UND WIDERRUF Die Erlaubnis nach § 44 kann außer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes zurückgenommen oder widerrufen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESBERGGESETZ (BBERGG) INHALTSÜBERSICHT Erster Teil Einleitende Bestimmungen Zweck des Gesetzes § 1 Sachlicher und räumlicher Geltungsbereich § 2 Bergfreie und grundeigene Bodenschätze § 3 Begriffsbestimmungen § 4 ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE SCHIFFSSICHERHEIT IN DER BINNENSCHIFFFAHRT 1 , 2 (BINNENSCHIFFSUNTERSUCHUNGSORDNUNG - BINSCHUO) § 14 ENTZUG EINER FAHRTAUGLICHKEITSBESCHEINIGUNG Erfüllt ein Fahrzeug, eine schwimmende Anlage oder ein Schwimmkörper nicht mehr die seinem ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR BEKÄMPFUNG DER SCHWARZARBEIT UND ILLEGALEN BESCHÄFTIGUNG (SCHWARZARBEITSBEKÄMPFUNGSGESETZ - SCHWARZARBG) § 6 UNTERRICHTUNG VON UND ZUSAMMENARBEIT MIT BEHÖRDEN IM INLAND UND IN DER EUROPÄISCHEN UNION SOWIE IM EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSRAUM (1 ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis PATENTANWALTSORDNUNG (PAO) § 51 MITGLIEDERAKTEN (1) Die Patentanwaltskammer führt zur Erfüllung ihrer Aufgaben Akten über ihre Mitglieder (§ 53 Absatz 2). Mitgliederakten können teilweise oder vollständig elektronisch geführt werden. Zu den Mitgliederakten ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis PERSONENBEFÖRDERUNGSGESETZ (PBEFG) § 5 DOKUMENTE Genehmigungen, einstweilige Erlaubnisse und Bescheinigungen oder deren Widerruf nach diesem Gesetz oder nach einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung oder Allgemeinen Verwaltungsvorschrift ...