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Trefferliste für 'beitrittsgebiet'

Dokument 321 - 330 von 576 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 17 VwRehaG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE AUFHEBUNG RECHTSSTAATSWIDRIGER VERWALTUNGSENTSCHEIDUNGEN IM BEITRITTSGEBIET UND DIE DARAN ANKNÜPFENDEN FOLGEANSPRÜCHE (VERWALTUNGSRECHTLICHES REHABILITIERUNGSGESETZ - VWREHAG) § 17 KOSTENREGELUNG Der Bund trägt 60 vom Hundert der Ausgaben ...
§ 21 SachenRBerG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR SACHENRECHTSBEREINIGUNG IM BEITRITTSGEBIET (SACHENRECHTSBEREINIGUNGSGESETZ - SACHENRBERG) § 21 VERMESSENE FLÄCHEN Die Ansprüche auf Bestellung eines Erbbaurechts oder den Ankauf erstrecken sich auf das Grundstück insgesamt, wenn dessen Grenzen ...
§ 122 SachenRBerG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR SACHENRECHTSBEREINIGUNG IM BEITRITTSGEBIET (SACHENRECHTSBEREINIGUNGSGESETZ - SACHENRBERG) § 122 ENTSPRECHENDE ANWENDUNG DES SACHENRECHTSBEREINIGUNGSGESETZES Hat das Amt zur Regelung offener Vermögensfragen nach dem 2. Oktober 1990 für ein entzogenes ...
§ 18 VwRehaG - Einzelnorm*
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE AUFHEBUNG RECHTSSTAATSWIDRIGER VERWALTUNGSENTSCHEIDUNGEN IM BEITRITTSGEBIET UND DIE DARAN ANKNÜPFENDEN FOLGEANSPRÜCHE (VERWALTUNGSRECHTLICHES REHABILITIERUNGSGESETZ - VWREHAG) § 18 ÜBERGANGSREGELUNG Ist die zu zahlende Entschädigung entgegen ...
§ 22 SachenRBerG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR SACHENRECHTSBEREINIGUNG IM BEITRITTSGEBIET (SACHENRECHTSBEREINIGUNGSGESETZ - SACHENRBERG) § 22 GENOSSENSCHAFTLICH GENUTZTE FLÄCHEN (1) Soweit ein Nutzungsrecht für den Eigenheimbau zugewiesen worden ist oder ein Eigenheim von oder mit Billigung ...
§ 123 SachenRBerG - Einzelnorm*
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR SACHENRECHTSBEREINIGUNG IM BEITRITTSGEBIET (SACHENRECHTSBEREINIGUNGSGESETZ - SACHENRBERG) § 123 HÄRTEKLAUSEL BEI NIEDRIGEN GRUNDSTÜCKSWERTEN (1) Der Nutzer eines Grundstücks, dessen Verkehrswert die in § 15 Abs. 2 bezeichneten Beträge nicht übersteigt ...
§ 23 SachenRBerG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR SACHENRECHTSBEREINIGUNG IM BEITRITTSGEBIET (SACHENRECHTSBEREINIGUNGSGESETZ - SACHENRBERG) § 23 UNVERMESSENE VOLKSEIGENE GRUNDSTÜCKE Soweit Nutzungsrechte auf unvermessenen, vormals volkseigenen Grundstücken verliehen wurden, sind die Grenzen ...
§ 3 HKEntschG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER EINE EINMALIGE ENTSCHÄDIGUNG AN DIE HEIMKEHRER AUS DEM BEITRITTSGEBIET (HEIMKEHRERENTSCHÄDIGUNGSGESETZ) § 3 ANTRAG (1) Die einmalige Entschädigung wird auf Antrag vom Bundesverwaltungsamt gewährt. (2) Mit dem Antrag ist der Entlassungsschein ...
§ 24 SachenRBerG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR SACHENRECHTSBEREINIGUNG IM BEITRITTSGEBIET (SACHENRECHTSBEREINIGUNGSGESETZ - SACHENRBERG) § 24 WOHN-, GEWERBE- UND INDUSTRIEBAUTEN OHNE KLÄRUNG DER EIGENTUMSVERHÄLTNISSE (1) Soweit im komplexen Wohnungsbau oder Siedlungsbau oder durch gewerbliche ...
§ 4 HKEntschG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER EINE EINMALIGE ENTSCHÄDIGUNG AN DIE HEIMKEHRER AUS DEM BEITRITTSGEBIET (HEIMKEHRERENTSCHÄDIGUNGSGESETZ) § 4 HÖHE DER ENTSCHÄDIGUNG (1) Die Höhe der einmaligen Entschädigung für jeden Berechtigten beträgt, gestaffelt nach der Dauer des Gewahrsams ...
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