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Trefferliste für 'bundesbesoldungsgesetzes'
Dokument 321 - 330 von 387 Treffer,
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, umso höher die Genauigkeit.
- § 37 SVG - Einzelnorm



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UND FRÜHEREN SOLDATEN UND IHRER HINTERBLIEBENEN (SOLDATENVERSORGUNGSGESETZ - SVG) § 37 NICHT ZU BERÜCKSICHTIGENDE ZEITEN Zeiten nach § 30 des Bundesbesoldungsgesetzes sind nicht ruhegehaltfähig. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
- § 3 BBRÜbertrAnO - Einzelnorm



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gezahlter Bezüge aus Billigkeitsgründen abzusehen, wenn der Gesamtbetrag der Überzahlungen 1 500 Euro nicht übersteigt (§ 12 Absatz 2 Satz 3 des Bundesbesoldungsgesetzes) und Beamtinnen und Beamte des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung betroffen sind. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz ...
- § 29 BeamtVG - Einzelnorm



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nach Absatz 2 für den gleichen Zeitraum gewährten Bezüge sind anzurechnen. (4) Ergibt sich, dass bei einem Beamten die Voraussetzungen des § 9 des Bundesbesoldungsgesetzes vorliegen, so können die nach Absatz 2 gezahlten Bezüge von ihm zurückgefordert werden. (5) Wird der Verschollene für tot erklärt ...
- Eingangsformel BMWSBBesBeihUnffAnO - Einzelnorm



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(BGBl. I S. 326), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 6. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 92) geändert worden ist, § 12 Absatz 2 Satz 3 des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Juni 2009 (BGBl. I S. 1434), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 19. Juli 2024 ...
- § 10 1. BesVNG - Einzelnorm



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Erschwernisse, die bis zur Verkündung dieses Gesetzes erlassen sind, sind bis zum Inkrafttreten einer Rechtsverordnung nach § 21 Abs. 3 des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung dieses Gesetzes oder bis zur Aufhebung durch die Bundesregierung weiter anzuwenden. Sie treten spätestens mit Ablauf des ...
- § 23q EZulV - Einzelnorm



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von 50 Euro monatlich. Die Zulage wird nicht neben einer Stellenzulage nach Nummer 4 der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B des Bundesbesoldungsgesetzes gewährt. (2) Der Anspruch entsteht frühestens mit dem Tag des Dienstantritts. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
- § 14 SBGWV - Einzelnorm



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WAHLVERFAHREN (1) Ein vereinfachtes Wahlverfahren ist durchzuführen 1. bei einer besonderen Verwendung im Ausland nach § 56 Absatz 1 des Bundesbesoldungsgesetzes, 2. im Fall des § 14 Absatz 3 des Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetzes, 3. in Wahlbereichen, in denen die Amtszeit voraussichtlich ...
- § 4a BMVergV - Einzelnorm



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durch das 4,348-Fache ihrer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit zu teilen. Bezüge, die nicht der anteiligen Kürzung nach § 6 Absatz 1 des Bundesbesoldungsgesetzes unterliegen, bleiben unberücksichtigt. (3) Mehrarbeit, die über die Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten hinausgeht, wird nach § 4 Absatz ...
- § 3 BMWSBBesBeihUnffAnO - Einzelnorm



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für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen von der Rückforderung zu viel gezahlter Bezüge aus Billigkeitsgründen gemäß § 12 Absatz 2 Satz 3 des Bundesbesoldungsgesetzes abzusehen. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
- I. BMVgZVersAnO - Einzelnorm



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) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Oktober 1965 (Bundesgesetzblatt I S. 1776), zuletzt geändert durch das Siebente Gesetz zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes vom 15. April 1970 (Bundesgesetzbl. I S. 339), übertrage ich die Befugnis, 1. die Versorgung der Beamten meines Geschäftsbereiches ...
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