zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN ERWERB LAND- UND FORSTWIRTSCHAFTLICHER FLÄCHEN UND DAS VERFAHREN NACH DEM AUSGLEICHSLEISTUNGSGESETZ (FLÄCHENERWERBSVERORDNUNG - FLERWV) § 2 ERWERBSMÖGLICHKEIT DES PÄCHTERS LANDWIRTSCHAFTLICHER FLÄCHEN (1) Ein Pachtverhältnis im Sinne ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ZAHLUNG DES ARBEITSENTGELTS AN FEIERTAGEN UND IM KRANKHEITSFALL (ENTGELTFORTZAHLUNGSGESETZ) § 12 UNABDINGBARKEIT Abgesehen von § 4 Abs. 4 kann von den Vorschriften dieses Gesetzes nicht zuungunsten des Arbeitnehmers oder der nach § 10 ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN ERWERB LAND- UND FORSTWIRTSCHAFTLICHER FLÄCHEN UND DAS VERFAHREN NACH DEM AUSGLEICHSLEISTUNGSGESETZ (FLÄCHENERWERBSVERORDNUNG - FLERWV) § 3 ERWERB LANDWIRTSCHAFTLICHER FLÄCHEN DURCH DEN NICHT SELBSTBEWIRTSCHAFTENDEN FRÜHEREN EIGENTÜMER ...
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ZAHLUNG DES ARBEITSENTGELTS AN FEIERTAGEN UND IM KRANKHEITSFALL (ENTGELTFORTZAHLUNGSGESETZ) § 13 ÜBERGANGSVORSCHRIFT Ist der Arbeitnehmer von einem Tag nach dem 9. Dezember 1998 bis zum 1. Januar 1999 oder darüber hinaus durch Arbeitsunfähigkeit ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN ERWERB LAND- UND FORSTWIRTSCHAFTLICHER FLÄCHEN UND DAS VERFAHREN NACH DEM AUSGLEICHSLEISTUNGSGESETZ (FLÄCHENERWERBSVERORDNUNG - FLERWV) § 4 ERWERBSMÖGLICHKEIT VON WALDFLÄCHEN (1) Berechtigte nach § 3 Abs. 8 Satz 1 des Ausgleichsleistungsgesetzes ...
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZUWEISUNG VON AUFGABEN UND BEFUGNISSEN EINER ENTSCHÄDIGUNGSEINRICHTUNG AN DIE ENTSCHÄDIGUNGSEINRICHTUNG DEUTSCHER BANKEN GMBH EINGANGSFORMEL Auf Grund des § 7 Abs. 1 Satz 1 und 3 des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN ERWERB LAND- UND FORSTWIRTSCHAFTLICHER FLÄCHEN UND DAS VERFAHREN NACH DEM AUSGLEICHSLEISTUNGSGESETZ (FLÄCHENERWERBSVERORDNUNG - FLERWV) § 5 KAUFPREIS FÜR LANDWIRTSCHAFTLICHE FLÄCHEN (1) Der Verkehrswert für landwirtschaftliche Flächen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZUWEISUNG VON AUFGABEN UND BEFUGNISSEN EINER ENTSCHÄDIGUNGSEINRICHTUNG AN DIE ENTSCHÄDIGUNGSEINRICHTUNG DEUTSCHER BANKEN GMBH § 1 Der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH werden die Aufgaben und Befugnisse der gesetzlichen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN ERWERB LAND- UND FORSTWIRTSCHAFTLICHER FLÄCHEN UND DAS VERFAHREN NACH DEM AUSGLEICHSLEISTUNGSGESETZ (FLÄCHENERWERBSVERORDNUNG - FLERWV) § 6 KAUFPREIS FÜR WALDFLÄCHEN (1) Der Kaufpreis für Waldflächen, mit einem Anteil hiebsreifer Bestände ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZUWEISUNG VON AUFGABEN UND BEFUGNISSEN EINER ENTSCHÄDIGUNGSEINRICHTUNG AN DIE ENTSCHÄDIGUNGSEINRICHTUNG DEUTSCHER BANKEN GMBH § 2 Die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH hat dem Bundesministerium der Finanzen Änderungen ...