zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ZULASSUNGSVERORDNUNG FÜR VERTRAGSÄRZTE (ÄRZTE-ZV) § 18 (1) Der Antrag muß schriftlich gestellt werden. In dem Antrag ist anzugeben, für welchen Vertragsarztsitz und unter welcher Arztbezeichnung die Zulassung beantragt wird. Dem Antrag sind beizufügen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis SATZUNG DER PENSIONSKASSE DEUTSCHER EISENBAHNEN UND STRAßENBAHNEN VVAG KÖLN (ANLAGE ZUR VERORDNUNG ÜBER DIE FESTSTELLUNG DER SATZUNG DER PENSIONSKASSE DEUTSCHER EISENBAHNEN UND STRAßENBAHNEN VVAG) § 29I VERJÄHRUNGSFRIST Der Anspruch auf Rente sowie der ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE BEAUFSICHTIGUNG DER VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN (VERSICHERUNGSAUFSICHTSGESETZ - VAG) § 307 SONDERBEAUFTRAGTER (1) Die Aufsichtsbehörde kann einen Sonderbeauftragten bestellen, diesen mit der Wahrnehmung von Aufgaben bei einem Unternehmen ...
Übersetzung durch Ute Reusch Translation provided by Ute Reusch Stand: Die Übersetzung berücksichtigt die Änderung(en) des Gesetzes durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Januar 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 12) Version information: The translation includes the amendment(s) to the Act by Article 1 of the Act ...
Übersetzung durch Eileen Flügel Translation provided by Eileen Flügel Stand: Die Übersetzung berücksichtigt die Änderung(en) des Gesetzes durch Artikel 6 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2421) Version information: The translation includes the amendment(s) to the Act by Article 6 of the Act ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER EINE BERUFSORDNUNG DER WIRTSCHAFTSPRÜFER (WIRTSCHAFTSPRÜFERORDNUNG - WPO) § 54 BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG (1) Berufsangehörige, die ihren Beruf nach § 43a Absatz 1 Nummer 1 ausüben, und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sind verpflichtet ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER PARTNERSCHAFTSGESELLSCHAFTEN ANGEHÖRIGER FREIER BERUFE (PARTNERSCHAFTSGESELLSCHAFTSGESETZ - PARTGG) § 8 HAFTUNG FÜR VERBINDLICHKEITEN DER PARTNERSCHAFT (1) Für Verbindlichkeiten der Partnerschaft haften den Gläubigern neben dem Vermögen der ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STEUERBERATUNGSGESETZ (STBERG) § 25 HAFTUNGSAUSSCHLUSS, HAFTPFLICHTVERSICHERUNG (1) Bei der Hilfeleistung in Steuersachen im Rahmen der Befugnis nach § 4 Nr. 11 für die Mitglieder kann die Haftung des Vereins für das Verschulden seiner Organe und Angestellten ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINKOMMENSTEUERGESETZ (ESTG) § 10 (1) Sonderausgaben sind die folgenden Aufwendungen, wenn sie weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind oder wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten behandelt werden: 1. (weggefallen) 1a. (weggefallen) 1b. (weggefallen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE BEAUFSICHTIGUNG DER VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN (VERSICHERUNGSAUFSICHTSGESETZ - VAG) § 139 ÜBERSCHUSSBETEILIGUNG (1) Die für die Überschussbeteiligung der Versicherten bestimmten Beträge sind, soweit sie den Versicherten nicht unmittelbar ...