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Trefferliste für 'versicherungsvertragsgesetz'
Dokument 331 - 340 von 369 Treffer,
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- § 23 VAG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE BEAUFSICHTIGUNG DER VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN (VERSICHERUNGSAUFSICHTSGESETZ - VAG) § 23 ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN AN DIE GESCHÄFTSORGANISATION, PRODUKTFREIGABEVERFAHREN (1) Versicherungsunternehmen müssen über eine Geschäftsorganisation
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- § 2 GwG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS AUFSPÜREN VON GEWINNEN AUS SCHWEREN STRAFTATEN (GELDWÄSCHEGESETZ - GWG) § 2 VERPFLICHTETE, VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG (1) Verpflichtete im Sinne dieses Gesetzes sind, soweit sie in Ausübung ihres Gewerbes oder Berufs handeln, 1. Kreditinstitute
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- § 6 VVG-InfoV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER INFORMATIONSPFLICHTEN BEI VERSICHERUNGSVERTRÄGEN *) (VVG-INFORMATIONSPFLICHTENVERORDNUNG - VVG-INFOV) § 6 INFORMATIONSPFLICHTEN WÄHREND DER LAUFZEIT DES VERTRAGES (1) Der Versicherer hat dem Versicherungsnehmer während der Laufzeit des
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- § 5d PflVG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE PFLICHTVERSICHERUNG FÜR KRAFTFAHRZEUGHALTER (PFLICHTVERSICHERUNGSGESETZ) § 5D MINDESTUMFANG DES VERSICHERUNGSSCHUTZES BEI MOTORSPORTVERANSTALTUNGEN; VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG (1) Der alternative Versicherungsschutz für den Gebrauch eines
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- § 4 BEEG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUM ELTERNGELD UND ZUR ELTERNZEIT (BUNDESELTERNGELD- UND ELTERNZEITGESETZ - BEEG) § 4 BEZUGSDAUER, ANSPRUCHSUMFANG (1) Elterngeld wird als Basiselterngeld oder als Elterngeld Plus gewährt. Es kann ab dem Tag der Geburt bezogen werden. Basiselterngeld
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- § 18 Zahnärzte-ZV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ZULASSUNGSVERORDNUNG FÜR VERTRAGSZAHNÄRZTE (ZAHNÄRZTE-ZV) § 18 (1) Der Antrag muß schriftlich gestellt werden. In dem Antrag ist anzugeben, für welchen Vertragszahnarztsitz und gegebenenfalls unter welcher Gebietsbezeichnung die Zulassung beantragt wird
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- § 31 GewO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GEWERBEORDNUNG § 31 BEWACHUNGSGEWERBE AUF SEESCHIFFEN; VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG (1) Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen auf Seeschiffen seewärts der Begrenzung der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone zur Abwehr äußerer Gefahren
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- § 7 PflVG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE PFLICHTVERSICHERUNG FÜR KRAFTFAHRZEUGHALTER (PFLICHTVERSICHERUNGSGESETZ) § 7 DURCHFÜHRUNGSREGELUNGEN; VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr wird ermächtigt, zur Durchführung des Ersten Abschnitts dieses
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- § 18 Ärzte-ZV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ZULASSUNGSVERORDNUNG FÜR VERTRAGSÄRZTE (ÄRZTE-ZV) § 18 (1) Der Antrag muß schriftlich gestellt werden. In dem Antrag ist anzugeben, für welchen Vertragsarztsitz und unter welcher Arztbezeichnung die Zulassung beantragt wird. Dem Antrag sind beizufügen
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- Federal Code for Lawyers (Bundesrechtsanwaltsordnung – BRAO)



- Übersetzung durch Ute Reusch Translation provided by Ute Reusch Stand: Die Übersetzung berücksichtigt die Änderung(en) des Gesetzes durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Januar 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 12) Version information: The translation includes the amendment(s) to the Act by Article 1 of the Act
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