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Trefferliste für 'beitrittsgebiet'

Dokument 331 - 340 von 582 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 4 BGSVVermG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR REGELUNG VON VERMÖGENSFRAGEN DER SOZIALVERSICHERUNG IM BEITRITTSGEBIET § 4 RECHTE FRÜHERER EIGENTÜMER Grundstücke und Gebäude, die nach Maßgabe von § 2 übertragen werden, unterliegen der Rückübertragung nach Maßgabe des Vermögensgesetzes, wenn ...
§ 65 SachenRBerG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR SACHENRECHTSBEREINIGUNG IM BEITRITTSGEBIET (SACHENRECHTSBEREINIGUNGSGESETZ - SACHENRBERG) § 65 KAUFGEGENSTAND (1) Kaufgegenstand ist das mit dem Nutzungsrecht belastete oder bebaute Grundstück oder eine abzuschreibende Teilfläche. (2) Ist eine ...
§ 1 ErholNutzG - Einzelnorm*
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR BEREINIGUNG DER IM BEITRITTSGEBIET ZU ERHOLUNGSZWECKEN VERLIEHENEN NUTZUNGSRECHTE (ERHOLUNGSNUTZUNGSRECHTSGESETZ - ERHOLNUTZG) § 1 ANWENDUNGSBEREICH Ist für die Errichtung eines Wochenendhauses oder eines anderen persönlichen Zwecken, jedoch nicht ...
§ 5 BGSVVermG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR REGELUNG VON VERMÖGENSFRAGEN DER SOZIALVERSICHERUNG IM BEITRITTSGEBIET § 5 VERWALTUNG UND NUTZUNG (1) Die Antragsteller nach § 2 Abs. 2 haben die beantragten Grundstücke und Gebäude vom Zeitpunkt der Antragstellung an zu verwalten und die Erhaltungs ...
§ 66 SachenRBerG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR SACHENRECHTSBEREINIGUNG IM BEITRITTSGEBIET (SACHENRECHTSBEREINIGUNGSGESETZ - SACHENRBERG) § 66 TEILFLÄCHEN (1) Die Bestimmung abzuschreibender Teilflächen ist nach den §§ 22 bis 27 vorzunehmen. Die Grenzen dieser Flächen sind in dem Vertrag ...
§ 52 SchuldRAnpG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ANPASSUNG SCHULDRECHTLICHER NUTZUNGSVERHÄLTNISSE AN GRUNDSTÜCKEN IM BEITRITTSGEBIET (SCHULDRECHTSANPASSUNGSGESETZ - SCHULDRANPG) § 52 KÜNDIGUNG AUS BESONDEREN GRÜNDEN (1) Der Grundstückseigentümer kann den Vertrag bis zum Ablauf des 31. Dezember ...
§ 2 ErholNutzG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR BEREINIGUNG DER IM BEITRITTSGEBIET ZU ERHOLUNGSZWECKEN VERLIEHENEN NUTZUNGSRECHTE (ERHOLUNGSNUTZUNGSRECHTSGESETZ - ERHOLNUTZG) § 2 ANSPRUCH AUF BESTELLUNG EINES ERBBAURECHTS Grundstückseigentümer und Nutzer können von dem jeweils anderen Teil ...
§ 6 BGSVVermG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR REGELUNG VON VERMÖGENSFRAGEN DER SOZIALVERSICHERUNG IM BEITRITTSGEBIET § 6 ERWERBSPREIS Die Sozialversicherungsträger oder ihre Verbände haben den Verkehrswert des erworbenen Grundstücks oder Gebäudes, wie er, bezogen auf den 1. Januar 1991 ...
§ 67 SachenRBerG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR SACHENRECHTSBEREINIGUNG IM BEITRITTSGEBIET (SACHENRECHTSBEREINIGUNGSGESETZ - SACHENRBERG) § 67 BEGRÜNDUNG VON WOHNUNGS- ODER TEILEIGENTUM (1) In den Fällen des § 66 Abs. 2 kann jeder Beteiligte verlangen, daß anstelle einer Grundstücksteilung ...
§ 53 SchuldRAnpG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ANPASSUNG SCHULDRECHTLICHER NUTZUNGSVERHÄLTNISSE AN GRUNDSTÜCKEN IM BEITRITTSGEBIET (SCHULDRECHTSANPASSUNGSGESETZ - SCHULDRANPG) § 53 KÜNDIGUNG BEI ABTRENNBAREN TEILFLÄCHEN Auf die Kündigung abtrennbarer Teilflächen ist § 40 entsprechend anzuwenden ...
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