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Trefferliste für 'kreditwesengesetzes'
Dokument 331 - 340 von 636 Treffer,
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- § 8 KMAG - Einzelnorm



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Finanzinstrumente gehandelt werden, des Handels mit Finanzinstrumenten, Devisen oder Kryptowerten, von Instituten im Sinne des § 1 Absatz 1b des Kreditwesengesetzes, Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes, Wertpapierinstituten, Kapitalverwaltungsgesellschaften, extern ...
- § 31 PrüfbV - Einzelnorm



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DAS KREDITGESCHÄFT UND DAS VERBRIEFUNGSGESCHÄFT (1) Es sind die wesentlichen strukturellen Merkmale und Risiken des Kreditgeschäfts nach § 19 des Kreditwesengesetzes darzustellen und zu beurteilen. Dabei ist auch auf die Finanzinstrumente einzugehen, die das Institut für eigene Rechnung handelt. Auf ...
- § 9 KMAG - Einzelnorm



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der unerlaubten Geschäfte an, so stehen ihr bei juristischen Personen und Personenhandelsgesellschaften auch die in § 38 Absatz 1 und 2 des Kreditwesengesetzes genannten Rechte zu. Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend. (3) Der Abwickler ist zum Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen ...
- § 3 LiqV - Einzelnorm



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1 Nummer 72 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums oder an einer Wertpapierbörse nach § 1 Absatz 3e des Kreditwesengesetzes zugelassen sind (börsennotierte Wertpapiere), einschließlich der dem Institut als Pensionsnehmer oder Entleiher im Rahmen von Pensionsgeschäften ...
- § 11 BauSparkG - Einzelnorm



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§ 11 ABBERUFUNG VON GESCHÄFTSLEITERN Die Bundesanstalt kann die Abberufung des Geschäftsleiters einer Bausparkasse außer aus den in § 36 des Kreditwesengesetzes bezeichneten Gründen auch dann verlangen, wenn dieser vorsätzlich oder leichtfertig gegen die Bestimmungen dieses Gesetzes, die zu seiner Durchführung ...
- § 28 KAGB - Einzelnorm



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Stellen zu melden.Die §§ 77, 78 und 80 Absatz 2 und 3 des Wertpapierhandelsgesetzes gelten entsprechend. Die §§ 24c, 25h und 25j bis 25m des Kreditwesengesetzes sowie § 93 Absatz 7 und 8 in Verbindung mit § 93b der Abgabenordnung gelten entsprechend. (2) Eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation von ...
- § 13 KrZwMG - Einzelnorm



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zuständigen Behörden jedes Aufnahmemitgliedstaats und jedes etwaig davon abweichenden Vertragsstaats, in dem ein Kredit gewährt wurde. (4) § 38 des Kreditwesengesetzes gilt entsprechend. § 48 Absatz 4 Satz 1 und § 49 Absatz 2 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes sind nicht anzuwenden. * zum Seitenanfang ...
- § 12 BauSparkG - Einzelnorm



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Vertrauensmann erhält von der Bundesanstalt eine angemessene Vergütung; diese ist von der Bausparkasse in sinngemäßer Anwendung des § 51 Abs. 3 des Kreditwesengesetzes gesondert zu erstatten. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
- § 56 GewO - Einzelnorm



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Tätigkeiten in einem nicht ortsfesten Geschäftsraum eines Kreditinstituts oder eines Unternehmens im Sinne des § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Kreditwesengesetzes, wenn in diesem Geschäftsraum ausschließlich bankübliche Geschäfte betrieben werden, zu denen diese Unternehmen nach dem Kreditwesengesetz ...
- § 18 AnlEntG - Einzelnorm



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1 Abs. 1 Nr. 4. (5) Wertpapiergeschäfte im Sinne des § 1 Absatz 2 Nummer 1, die sich auf Rechnungseinheiten im Sinne des § 1 Absatz 11 Nummer 7 des Kreditwesengesetzes beziehen und die vor dem 1. Januar 2020 abgeschlossen worden sind, gelten als Wertpapiergeschäfte im Sinne dieses Gesetzes. * zum Seitenanfang ...
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