zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis LUFTVERKEHRS-ZULASSUNGS-ORDNUNG (LUFTVZO) § 52 ERTEILUNG UND UMFANG DER GENEHMIGUNG (1) Für die Genehmigung des Landeplatzes gilt § 42 Abs. 1 entsprechend. (2) Die Genehmigungsurkunde muss enthalten 1. die § 42 Abs. 2 Nr. 1 bis 3, 7 bis 10 entsprechenden ...
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BESONDERE GEBÜHRENVERORDNUNG DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR GESUNDHEIT FÜR DIE INDIVIDUELL ZURECHENBAREN LEISTUNGEN IN SEINEM ZUSTÄNDIGKEITSBEREICH (BESONDERE GEBÜHRENVERORDNUNG BMG - BMGBGEBV) ANLAGE (ZU § 2 ABSATZ 1) GEBÜHREN- UND AUSLAGENVERZEICHNIS (Fundstelle ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER ZULASSUNGS- UND GENEHMIGUNGSVERFAHREN FÜR PFLANZENSCHUTZMITTEL 1 (PFLANZENSCHUTZMITTELVERORDNUNG - PFLSCHMV) § 3 ANTRAG AUF AUSWEITUNG DES GELTUNGSBEREICHS VON ZULASSUNGEN AUF GERINGFÜGIGE VERWENDUNGEN NACH ARTIKEL 51 DER VERORDNUNG (EG ...
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis DREIUNDZWANZIGSTE VERORDNUNG ÜBER AUSNAHMEN VON DEN VORSCHRIFTEN DER STRAßENVERKEHRS-ZULASSUNGS-ORDNUNG (23. AUSNAHMEVERORDNUNG ZUR STVZO) EINGANGSFORMEL Auf Grund des § 6 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Dezember ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis LUFTVERKEHRS-ZULASSUNGS-ORDNUNG (LUFTVZO) § 53 ANZUWENDENDE VORSCHRIFTEN (1) Für die Betriebsaufnahme und die Pflichten des Landeplatzhalters gelten § 41 Abs. 1, § 43 Abs. 1, §§ 44 und 45 Abs. 1 bis 3 und § 46 Abs. 5 sowie § 46a, für die Aufsicht § 47 ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER ZULASSUNGS- UND GENEHMIGUNGSVERFAHREN FÜR PFLANZENSCHUTZMITTEL 1 (PFLANZENSCHUTZMITTELVERORDNUNG - PFLSCHMV) § 4 ANTRAG AUF GENEHMIGUNG DER ANWENDUNG VON PFLANZENSCHUTZMITTELN AUF FLÄCHEN, DIE FÜR DIE ALLGEMEINHEIT BESTIMMT SIND (1) Der ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRS-ZULASSUNGS-ORDNUNG (STVZO) § 53B AUSRÜSTUNG UND KENNTLICHMACHUNG VON ANBAUGERÄTEN UND HUBLADEBÜHNEN (1) Anbaugeräte, die seitlich mehr als 400 mm über den äußersten Punkt der leuchtenden Flächen der Begrenzungs- oder der Schlussleuchten ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis DREIUNDZWANZIGSTE VERORDNUNG ÜBER AUSNAHMEN VON DEN VORSCHRIFTEN DER STRAßENVERKEHRS-ZULASSUNGS-ORDNUNG (23. AUSNAHMEVERORDNUNG ZUR STVZO) § 1 (weggefallen) * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis LUFTVERKEHRS-ZULASSUNGS-ORDNUNG (LUFTVZO) § 54 BEGRIFFSBESTIMMUNG (1) Segelfluggelände sind Flugplätze, die für die Benutzung durch Segelflugzeuge und nicht selbststartende Motorsegler bestimmt sind. (2) Die Genehmigung zur Anlage und zum Betrieb eines ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER ZULASSUNGS- UND GENEHMIGUNGSVERFAHREN FÜR PFLANZENSCHUTZMITTEL 1 (PFLANZENSCHUTZMITTELVERORDNUNG - PFLSCHMV) § 5 ANTRAG AUF GENEHMIGUNG FÜR DEN PARALLELHANDEL NACH ARTIKEL 52 DER VERORDNUNG (EG) NR. 1107/2009 UND § 46 DES PFLANZENSCHUTZGESETZES ...