Übersetzung durch Ute Reusch. Translation provided by Ute Reusch. Stand: Die Übersetzung berücksichtigt die Änderung(en) des Gesetzes durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 64) Version information: The translation includes the amendment(s) to the Act by Article 2 of the Act ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM BÜRGERLICHEN GESETZBUCHE § 32 ÜBERGANGSVORSCHRIFT ZUM GESETZ ZUR UMSETZUNG DER VERBRAUCHERRECHTERICHTLINIE UND ZUR ÄNDERUNG DES GESETZES ZUR REGELUNG DER WOHNUNGSVERMITTLUNG (1) Auf einen vor dem 13. Juni 2014 abgeschlossenen Verbrauchervertrag ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE BEAUFSICHTIGUNG DER VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN (VERSICHERUNGSAUFSICHTSGESETZ - VAG) § 66 DIENSTLEISTUNGSVERKEHR; MITVERSICHERUNG (1) Erstversicherungsunternehmen, die im Dienstleistungsverkehr ausschließlich die in der Anlage 1 Nummer 4 ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis RECHTSPFLEGERGESETZ (RPFLG) § 3 ÜBERTRAGENE GESCHÄFTE Dem Rechtspfleger werden folgende Geschäfte übertragen: 1. in vollem Umfange die nach den gesetzlichen Vorschriften vom Richter wahrzunehmenden Geschäfte des Amtsgerichts in a) Vereinssachen nach den ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ZULASSUNGSVERORDNUNG FÜR VERTRAGSZAHNÄRZTE (ZAHNÄRZTE-ZV) § 18 (1) Der Antrag muß schriftlich gestellt werden. In dem Antrag ist anzugeben, für welchen Vertragszahnarztsitz und gegebenenfalls unter welcher Gebietsbezeichnung die Zulassung beantragt wird ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESRECHTSANWALTSORDNUNG (BRAO) § 51 BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG (1) Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung der sich aus seiner Berufstätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden abzuschließen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ZERTIFIZIERUNG VON ALTERSVORSORGE- UND BASISRENTENVERTRÄGEN (ALTERSVORSORGEVERTRÄGE-ZERTIFIZIERUNGSGESETZ - ALTZERTG) § 2 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN ZUM BASISRENTENVERTRAG (1) Ein Basisrentenvertrag im Sinne dieses Gesetzes liegt vor, wenn zwischen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GEWERBEORDNUNG § 31 BEWACHUNGSGEWERBE AUF SEESCHIFFEN; VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG (1) Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen auf Seeschiffen seewärts der Begrenzung der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone zur Abwehr äußerer Gefahren ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE VERSICHERUNGSVERMITTLUNG UND -BERATUNG (VERSICHERUNGSVERMITTLUNGSVERORDNUNG - VERSVERMV) § 14 ANFORDERUNGEN AN DIE GESCHÄFTSORGANISATION, VERGÜTUNG, VERMEIDUNG VON INTERESSENKONFLIKTEN (1) Der Gewerbetreibende muss über alle sachgerechten ...
Übersetzung durch Ute Reusch Translation provided by Ute Reusch Stand: Die Übersetzung berücksichtigt die Änderung(en) des Gesetzes durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323) Version information: The translation includes the amendment(s) to the Act by Article 12 of the ...